„Haft droht!“: Fast 5.000 Euro für drei Worte

vor 18 Tagen

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Bildquelle: Tichys Einblick

Eine Hausdurchsuchung wegen eines Memes auf der X-Plattform, sieben Monate Haft wegen einer Fotomontage oder massenhafte Geldstrafen für X-, Facebook- oder andere Postings wegen „Hass und Hetze“: Um ideologische Ziele umzusetzen, wird die Meinungsfreiheit immer mehr zum Spielball für Politik, Medien und Justiz. Und auch, wer diesen Justizmissbrauch kommentiert, lebt nicht ungefährlich. Der X-Benutzer Hans-Dieter Brune veröffentlichte in einem Tweet einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Amtsgerichts Traunstein gegen ihn. Ihm wird, wie Björn Höcke, die „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ vorgeworfen.

Konkret werden zwei Beiträge zitiert: „Alles für Deutschland, das sage ich. Alle Steuergelder für Deutschland und nicht für die Welt. Die rassistischen links-grünen Ausbeuter machen Deutschland zum Sklaven für die ganze Welt. Elende, dreckige Sklaventreiber.“ – so kommentierte Brune die Verurteilung Höckes. Ebenso wurde sein Kommentar „Alles für Deutschland!“ zitiert. Diesen Kommentar hatte er als Kommentar auf einen Beitrag, in welchem Björn Höcke gegen Cathy Hummels wegen der Verwendung der Parole „Alles für Deutschland“ Strafanzeige erstattet hatte, veröffentlicht.

Cathy Hummels ist im Übrigen damit davongekommen: Gegen sie wurde die Anklage fallen gelassen. Die Umstände und Persönlichkeit von Hummels. „Mit Rücksicht auf die umgehende Löschung des Tweets durch die Betroffene, ihre unmittelbar darauffolgenden Erklärungen, die Umstände des Posts und die Person und Persönlichkeit der Betroffenen, ergaben sich in subjektiver Hinsicht keine konkreten Anhaltspunkte für den Anfangsverdacht eines strafbaren Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, sodass von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen war.“, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber Bild.

Der Anfang dieses Dissens begann mit dem Prozess gegen Björn Höcke. Er traf in einer Rede die Aussage „Alles für Deutschland“ und wurde vom Landgericht Halle zu einer Geldstrafe in Höhe von 16.900 Euro verurteilt. Dass „Alles für Deutschland“ eine verbotene Parole war und ist, war bis dato auch den meisten Juristen nicht bekannt. Eine Liste etwaiger verbotener Parolen, Symbole oder Signets gibt es im Gesetzestext nicht. Die Parole wirde zwar von dne Nationalsozialisten gebraucht, war sogar allgegenwärtig, doch auch andere politische Strömungen nutzten den Spruch – sowohl vor, als auch nach dem Dritten Reich.

Ob man sich mit einer beliebigen Losung strafbar macht, weiß man im Zweifelsfall erst, wenn ein Urteil gesprochen wurde. So tobt ein Rechtsstreit um die Frage, ob die Parole „From the river tot he sea“, ggf in der langen Variante „From the river [Jordan] to the sea [Mittelmeer], Palistine will be free“ [Anm. d. Red] eine Parole der Hamas und damit strafbar ist.

Die Zeiten in denen nur eine berühmte Person der Öffentlichkeit als Exemple herhalten muss sind schon lange vorbei. So trifft es den X-Benutzer Hans-Dieter Brune besonders hart. 4.662,00 Euro Strafe soll der Rentner nun bezahlen. Um Berufung einzulegen, fehlt ihm nach eigenen Aussagen das Geld. Auch für die Strafe reicht das Geld nicht – also drohen 75 Tage Gefängnis. Doch kann Haft wegen zwei X-Posts gerechtfertigt sein? Die Staatsanwaltschaft sah sich berufen, hier zu ermitteln. „Die Umstände des Posts und die Person und Persönlichkeit der Betroffenen“, sind bei einem Rentner mit 321 Followern auf seinem X-Profil eben gewichtig genug für eine Haftstrafe.

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