Haft nicht angetreten: Sven Liebich hat sich offenbar nach Russland abgesetzt

vor 7 Tagen

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Bildquelle: Apollo News

Eigentlich hätte Sven Liebich am Freitag seine Haft im Frauengefängnis Chemnitz antreten sollen, doch offenbar entzog er sich dieser. Stattdessen deutete der 53-Jährige in mehreren Beiträgen in sozialen Netzwerken an, sich ins Ausland, genauer nach Russland abgesetzt zu haben.

Auf X veröffentlichte Liebich am Freitag ein KI-generiertes Bild, das ihn in Frauenkleidung vor der Basilius-Kathedrale in Moskau zeigt. Dazu schrieb er: „Das Kunststück eines Zaubertricks: Alle Augen werden auf die Kulisse gelenkt, während das Objekt im Schatten verschwindet.“ Die Montage trägt die Aufschriften „Liebesgrüße aus Moskau“ und „James Bond“. Liebich erklärte außerdem, es folge nun „ein internationaler Haftbefehl“. In einem weiteren Beitrag hieß es: „Die ganze Welt sieht, wie das Regime Deutschland die Hosen runterlässt. Polizei wird international alarmiert, um eine Frau zu jagen, die für Worte ins Gefängnis soll.“

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Auch in einer Sprachnachricht über Telegram meldete sich Liebich zu Wort. Er verspottete die Behörden und erklärte, er könne an „dieser schönen Zusammenkunft heute“ nicht teilnehmen. Nach längerer Überlegung habe er sich entschieden, das Land zu verlassen. „Heute bin ich nicht mehr hier, sondern in Sicherheit, in einem Drittland.“

Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass Liebich nicht wie vorgesehen erschien. „Frau Liebich war bis heute um 18 Uhr zum Haftantritt geladen“, sagte Staatsanwalt Dennis Cernota der Deutschen Presse-Agentur. Da er sich nicht gestellt habe, sei ein Vollstreckungshaftbefehl ergangen. Nach Liebich werde nun gefahndet. Einzelheiten zu den Maßnahmen nannte Cernota nicht. Liebich war im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Die geplante Unterbringung im Frauengefängnis hatte bereits im Vorfeld für Diskussionen gesorgt. Das Bundesjustizministerium verwies gegenüber der Welt darauf, dass sich die Bundesländer beim Umgang mit trans, inter und nicht-binären Gefangenen „nicht allein am Geschlechtseintrag der betreffenden Person orientieren“ müssten. Maßgeblich seien auch die Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechte aller Gefangenen. Als Beispiele wurden Berlin und Hessen genannt, die besondere Regelungen zur Unterbringung transgeschlechtlicher Personen eingeführt haben.

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