
Immer wieder die Staatsanwaltschaft Bamberg. In zwei Fällen allein sorgte die Behörde mit Verfahren wegen angeblicher Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs für Aufsehen. Dieser Paragraf stellt Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen „Personen des öffentlichen Lebens“ unter besondere Strafen. Ein Blick in die Vergangenheit offenbart: In Bamberg ist die Staatsanwaltschaft ermittlungsfreudig, wenn es um vermeintliche Hatespeech oder Corona-Kritik geht. Ein Name fällt dabei immer wieder auf – der Staatsanwalt als Gruppenleiter Alexander Baum.
Im November 2023 veranlasste das Amtsgericht Bamberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung bei dem fränkischen Rentner Stefan Niehoff. Dieser hatte auf X einen satirischen Beitrag geteilt, der Bundeswirtschaftsminister Habeck mit dem Slogan „Schwachkopf PROFESSIONAL“ zeigte – eine Anspielung auf die Marke Schwarzkopf (mehr dazu hier). Für die Ermittlungen verantwortlich war Staatsanwalt Baum, wie die Bild berichtete.
Auffällig war das Verhalten der Bamberger Behörde in diesem Fall: Presseanfragen blieben tagelang unbeantwortet. Unter anderem mit Verweis auf „Serverprobleme“ verweigerte man Auskünfte zur Habeck-Razzia und ließ gesetzte Fristen verstreichen (Apollo News berichtete).
Auch im Fall von David Bendels, Chefredakteur des Deutschland Kuriers, führte Baum die Ermittlungen. Bendels wurde am Montag zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt – ebenfalls wegen eines satirischen Bildes. In Reaktion auf eine Ankündigung von Innenministerin Faeser, stärker gegen „Staatsverhöhnung“ vorzugehen, veröffentlichte er am 28. Februar 2024 eine Fotomontage, in der Faeser ein Schild mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ hielt. Tatsächlich zeigte das Originalbild, aufgenommen zum Holocaust-Gedenktag, den Schriftzug „We Remember“. Laut Staatsanwaltschaft Bamberg stellte Faeser Strafantrag, nachdem sie durch die Kriminalpolizei auf den Beitrag hingewiesen worden war.
Die Fälle Niehoff und Bendels sind nicht die einzigen ihrer Art in Bamberg. Auch gegen den CSU-Digitalbeauftragten Stefan Düring wurde ermittelt, nachdem dieser auf Facebook zum Atomausstieg „Order 66 für die Grünen!“ postete – eine Anspielung auf den Befehl aus Star Wars alle Jedis zu töten. Im Anschluss an das eröffnete Verfahren und den öffentlichen Druck trat der Funktionär von seinen Parteiämtern zurück. Ob Düring in dieser Angelegenheit verurteilt wurde, ist unbekannt.
Die Staatsanwaltschaft Bamberg war zudem an der Beschlagnahme des Handys eines Mannes beteiligt, der im Mai 2020 in einer WhatsApp-Gruppe ein Hitler-Bild geteilt hatte – laut eigener Aussage „zum Spaß“. Vertreten wurde die Staatsanwaltschaft Bamberg vor Gericht wieder von Alexander Baum. Das Bild wurde erst 2023 im Rahmen eines anderen Verfahrens entdeckt. Obwohl das ursprüngliche Verfahren gegen eine Zahlung von 500 Euro eingestellt worden war, kam es wegen ausbleibender Zahlung zur Verhandlung. Im Fokus stand weniger das Bild als das beschlagnahmte Handy, auf dem laut dem Angeklagten private Erinnerungen wie die Geburt seiner Tochter gespeichert waren.
Dennoch verweigerte Baum die Rückgabe: „Die Einziehung von Tatwerkzeugen kommt ständig vor.“ Eine individuelle Prüfung sei aufgrund fehlender Kapazitäten nicht möglich. Baum forderte 1800 Euro Geldstrafe und die dauerhafte Einziehung des Geräts. Zwar wurde die Strafe reduziert, doch das Handy blieb beschlagnahmt. Ein Rückgabeanspruch besteht nicht.
Auch gegen Corona-Kritikerinnen wie Christiane Göbel ging die Staatsanwaltschaft konsequent vor. Göbel, Mitorganisatorin mehrerer „Stay-Awake“-Demonstrationen in Bamberg, wurde nach einer maskenlosen Kundgebung im Herbst 2020 Ziel polizeilicher Maßnahmen. Obwohl sie ein Attest vorlegte, erfolgte kurz darauf eine großangelegte Durchsuchung – nicht nur bei ihr zu Hause, sondern auch in mehreren Arztpraxen und weiteren Objekten in Stadt und Landkreis Bamberg.
Laut Baum richteten sich die Ermittlungen gegen den Verdacht „unrichtiger Gesundheitszeugnisse im Zusammenhang mit der Verwendung von Mund-Nasen-Schutz“. Göbel erfuhr per Anruf von der bevorstehenden Durchsuchung, konnte aber nicht reagieren – woraufhin sich die Polizei per Schlüsseldienst Zutritt verschaffte. Vor Ort traf sie auf rund acht Beamte und einen Zeugen der Gemeinde. Beschlagnahmt wurden unter anderem Laptops, Festplatten, ein Handy, ihr Maskenattest und eine Arztrechnung. „Ich bin selbstständig und habe fast 3000 Kundenkontakte in meinem Laptop und auf dem Handy“, erklärte Göbel später dem Fränkischen Tag. „Ich kann nicht mal meine Kunden anrufen oder meine Bestellungen bearbeiten.“
Göbel wurde im Herbst 2021 vor dem Amtsgericht Bamberg wegen der Nutzung eines falschen Attests zu einer Geldstrafe von 250 Euro à 25 Tagessätze verurteilt. Mit ihr wurde ein Arzt, der die falschen Atteste ausstellte, verurteilt.