
Um sein Schuldenpaket mit Zweidrittel-Mehrheit durch den Bundestag zu bringen, brauchte Friedrich Merz die Grünen. Die erzwangen die Klausel der „Zusätzlichkeit“ in der Gesetzgebung für das sogenannte Sondervermögen – und schrieben damit fest, dass die schuldenfinanzierten Mittel für tatsächlich neue Investitionen statt zum Stopfen von alten Löchern zu nutzen seien. Diese Klausel sorgt jedoch für erhebliche, bürokratische Probleme, berichtet jetzt table.media.
Die strenge Bestimmung der Zusätzlichkeit sorge dafür, dass alle Projekte und Vorhaben, die schon irgendeine Form von Förderung erhalten, keine neuen Mittel aus dem Sondervermögen bekommen können. Dies würde auch solche betreffen, die noch gar keine ausreichende Finanzierung erhalten haben.
Laut Table-Bericht drängen insbesondere die Ministerpräsidenten der Union deshalb auf Änderungen an dem Gesetz. Generell gibt es aber viel Gegenwind aus den Reihen der Länder: Viele Landesfinanzminister haben offenbar Kritik anzumelden. „Es gibt Themen, die der Klärung bedürfen“, zitiert das Handelsblatt aus den Kreisen der Landesfinanzminister.
Unter anderem stören sich auch manche an der Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Länder über den sogenannten Königsteiner Schlüssel, der Lasten und Gelder zwischen den Bundesländern gemäß ihrer Bevölkerungszahl und ihres Steueraufkommens verteilt. Er wird regelmäßig neu berechnet, der zuletzt gültige stammt von 2019. Die jetzt neueste Berechnung wird kritisiert, weil sie Flächenländer bevorteilen würde.