
In Hessens Schulen gelten Genderzeichen als Fehler. Das scheint dem Landessender egal zu sein – er ignoriert weiter die geltende Orthografie. Beschwerden werden abgewimmelt, wie die Welt berichtet. Der Hessische Rundfunk will weiter an der sogenannten „inklusiven Sprache“ festhalten – ungeachtet der Ablehnung in der Bevölkerung. Der hr behauptet, „viele Menschen fühlen sich durch das generische Maskulinum (die Sprache, die mehrere Generationen gelernt haben) nicht inkludiert“. Das ist erwiesenermaßen Unsinn. Empirisch ist belegt, dass ein Großteil der Menschen in Deutschland Gendersprache ablehnt. Laut einer neuen Infas-Umfrage sind sogar mehr Frauen (82 Prozent) als Männer (77 Prozent) gegen Gendersprache. Auch die Behauptung, die jüngere Generation schätze das Gendern besonders, ist widerlegt: 89 Prozent der 18- bis 24-Jährigen gendern laut dieser Umfrage selten oder nie. Selbst eine Mehrheit der Grünen-Wähler ist genderkritisch eingestellt.
Anlass für die förmliche Beschwerde, die vom „Netzwerk Sprachkritik“ beim Rundfunkrat eingereicht wurde, waren die Erläuterungen des hr zur hauseigenen Genderpraxis auf seiner Webseite. So erklärte die Redaktion der Hessenschau: Viele Menschen fühlen sich „durch das generische Maskulinum nicht repräsentiert“. Da man aber ‚alle Menschen in Hessen‘ erreichen wolle, gehöre das generische Maskulinum in unserem Angebot der Vergangenheit an“.
Das Konzept der Gendersprache stützt sich auf die umstrittenen Thesen der feministischen Linguistik und der Genderlinguistik. Die pauschale Bewertung des inklusiven Maskulinums, es sei eine diskriminierende Sprachform, ist aber längst widerlegt. Auch der Glaube an die Wirkmacht der Sprache zum Segen der Geschlechtergerechtigkeit ruht auf keinem belastbaren wissenschaftlichen Fundament.
Das Netzwerk Sprachkritik wirft dem Hessischen Rundfunk „Missachtung des Bildungsauftrags“ vor. Begründung: Mit der Nutzung von Gendersonderzeichen missachte der hr wissentlich und willentlich das geltende Amtliche Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung. Das neue amtliche Wörterverzeichnis ist seit dem 1. Juli 2024 verbindlich für Schule und Verwaltung. Danach ist die Nutzung von Genderzeichen wie Doppelpunkt, Stern oder Unterstrich ist in hessischen Schulen untersagt: Die Verwendung der regelwidrigen Binnenzeichen wird dort als Fehler gewertet und mit Punktabzug bestraft. Es ist hessischen Schülern und Lehrern nicht zu vermitteln, warum für den hr andere Regeln gelten als für den schulischen Bereich.
Und was sagt der Hessische Rundfunk selbst? Intendant Florian Hager weist die Behauptung zurück, dass die „Verwendung von geschlechtersensibler Sprache sozialen Unfrieden stiften würde oder diskriminierend sei“.
Es wird munter weiter gegendert beim Hessischen Rundfunk.