„Hofnarr“-Äußerung: Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen gegen Scholz

vor etwa 2 Monaten

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Die Berliner Staatsanwaltschaft untersucht, ob gegen den Noch-Bundeskanzler Olaf Scholz ein Anfangsverdacht wegen Ehrverletzung besteht. Dies berichtet der Tagesspiegel. Grund dafür war eine Aussage von Scholz auf einer Party in Berlin Anfang Februar. Er soll den schwarzen Berliner CDU-Kultursenator Joe Chialo in einer Diskussion über die Migrationspolitik der CDU als „Hofnarr“ bezeichnet haben.

Der Vorfall ereignete sich kurz vor der Bundestagswahl am 23. Februar auf einer Feier des Unternehmers Harald Christ. Mehrere anwesende Journalisten bestätigten Scholz‘ umstrittene Wortwahl. Chialo selbst zeigte sich öffentlich „tief getroffen“ und beschrieb Scholz‘ Bemerkung als „herabwürdigend und verletzend“. Von Seiten der Union wurde die Auseinandersetzung nach Bekanntwerden zu einem Rassismus-Eklat gemacht. Scholz wies diese Anschuldigungen entschieden zurück und bezeichnete sie als „absurd und künstlich konstruiert“.

Obwohl unmittelbar nach Bekanntwerden mehrere Strafanzeigen gegen Scholz eingingen, bestätigte die Staatsanwaltschaft zunächst nicht, dass sie bereits eine Prüfung aufgenommen hatte. Noch während des Wahlkampfes verweigerte die Behörde jede Auskunft mit dem Hinweis auf „die große Gefahr einer öffentlichen Vorverurteilung“. Angeblich habe ein „Mindestbestand an Belegtatsachen“ gefehlt, der eine Information der Presse gerechtfertigt hätte.

Nach dem Wahltermin änderte die Staatsanwaltschaft ihre Haltung grundlegend und erteilte doch noch Presseauskünfte. Die Behörde erklärt diesen abrupten Sinneswandel offiziell mit einer „neuen Abwägung“. Argumente seien „selbstkritisch anders gewichtet“ worden. Kritiker vermuten hingegen, dass die Zurückhaltung während des Wahlkampfes den damaligen Kanzlerkandidaten Scholz möglicherweise vor negativer Berichterstattung schützen sollte.

Aktuell liegen zwar mehrere Strafanzeigen vor, jedoch kein Strafantrag von Joe Chialo selbst. Er betrachtet die Angelegenheit inzwischen als erledigt. Für eine einfache Beleidigung (Paragraf 185 StGB) wäre aber genau dieser Antrag des Betroffenen nötig gewesen. Trotzdem prüft die Staatsanwaltschaft nun, ob möglicherweise eine sogenannte Politiker-Beleidigung nach Paragraf 188 StGB vorliegt.

Dieser Paragraf stellt die Beleidigung von Personen des öffentlichen politischen Lebens unter besondere Strafe, sofern dadurch deren „öffentliches Wirken erheblich“ erschwert wird. Er erlangte in den letzten Monaten Bekanntheit, weil bei vielen Bürgern wegen Äußerungen im Internet auf Grundlage dieses Paragrafen eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde.

Von Scholz selbst kam bislang keine Stellungnahme zu den Vorermittlungen. Sein Bundestagsbüro ließ eine entsprechende Anfrage vom Tagesspiegel unbeantwortet. Zwar könnte eine solche Beleidigung von Amts wegen verfolgt werden, doch ist fraglich, ob Scholz überhaupt Konsequenzen zu befürchten hat.

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