
Zwei Tage nach dem verheerenden Anschlag auf eine Verdi-Demonstration in München, bei dem mindestens 39 Menschen verletzt wurden, kommen immer mehr Details zum mutmaßlichen Täter ans Licht.
Der 24-jährige Afghane Farhad N. soll während seines Polizeiverhörs erschreckende Aussagen gemacht haben. Wie die Bild-Zeitung berichtet, erklärte der Tatverdächtige, Allah habe ihm die Tat befohlen. „Ich wollte alle ins Paradies schicken“, soll N. gesagt haben.
Im Verlauf der Befragung wurde der junge Mann offenbar immer unberechenbarer. Die Ermittler sahen sich gezwungen, das Verhör abzubrechen, da N. zunehmend „wirrer und lauter“ wurde. Es besteht der Verdacht eines islamistischen Motivs. Bei seiner Festnahme soll der Täter zudem „Allahu Akbar“ gerufen haben.
Ein besonders beunruhigendes Detail: Bei der Durchsuchung des Verdächtigen wurde ein Klickzähler gefunden, was darauf hindeuten könnte, dass er die Zahl seiner Opfer zählen wollte. Das berichtete die Welt.
Auch aus dem Umfeld des Verdächtigen kommen erste belastende Aussagen. Eine Nachbarin berichtete der tz von N.s Verhalten kurz vor der Tat. „Ich kannte ihn, er war immer nett“, sagte sie. „Aber eine Freundin von mir lebt neben ihm. Sie erzählte, dass er einige Tage vor der Tat oft in seiner Wohnung herumschrie – laut. Er weinte auch heftig.“
Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen übernommen. Der Verdächtige sitzt in Untersuchungshaft, unter anderem wegen des dringenden Verdachts auf 39-fachen versuchten Mord. Befasst sind mit dem Anschlag von München mehr als 140 Beamte.
Farhad N. kam 2016 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland und lebte in München. Trotz eines abgelehnten Asylantrags hielt er sich legal im Land auf und war unter anderem als Ladendetektiv tätig.
Gerichtsdokumente aus einem früheren Asylverfahren zeigen, dass der Mann offenbar in Bezug auf seine Fluchtgeschichte falsche Angaben gemacht hat. Er hatte angegeben, an einer posttraumatischen Belastungsstörung und Impulskontrollstörungen zu leiden – was das Gericht jedoch bezweifelte. Eine „ernsthafte Bedrohung“ bei einer Rückkehr nach Afghanistan sei „unwahrscheinlich“.