Festnahme mit Maschinenpistolen und mehrstündiges Verhör: Bundespolizei verhängt Ausreiseverbot gegen identitäre Aktivisten

vor etwa 9 Stunden

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Bildquelle: NiUS

Die Bundespolizei hat acht Aktivisten der neurechten Identitären Bewegung an der Ausreise nach Italien gehindert. Am Donnerstag wurden die Personen am Flughafen München in Gewahrsam genommen, auf die Polizeiwache der bayerischen Bundespolizei gebracht und bis in die Nachtstunden verhört. Wie es in einem Schreiben heißt, das den Aktivisten ausgehändigt wurde – und NIUS vorliegt –, heißt es, dass „im Fall einer Ausreise deutscher Rechtsextremisten“ eine „erhebliche Gefahr der Ansehensschädigung der Bundesrepublik“ zu befürchten sei.

Hintergrund der Reisebestrebungen ist das am Wochenende stattfindende „Remigration Summit“ in Mailand – eine internationale Konferenz, die Rückführungspolitik zum Thema hat. Unter den Speakern der Konferenz finden sich die niederländische Aktivistin Eva Vlaardingerbroek, der österreichische Identitäre Martin Sellner, aber auch Rechtspolitiker aus Flandern wie Dries von Langenhoven und Portugal wie Afonso Gonçalves. Für das Event war es in den vergangenen Wochen möglich, regulär Tickets zu kaufen.

Die Redner der Konferenz in Mailand

Die Konferenz wollten auch bayerische Ableger der Identitären Bewegung, die „Lederhosenrevolte“, besuchen. Darunter befanden sich der 22-jährige Adrian S., die 25-jährige Annie H. oder der 26-jährige Moritz K., die sich allesamt im politisch rechten Spektrum engagieren. Doch aus der Italienreise wurde nichts: Nach Informationen von NIUS wurden die Aktivisten gegen 18:20 Uhr am Gate D15 von schwer bewaffneten Bundespolizisten aufgesucht. Nach einer Passkontrolle wurden insgesamt acht Personen in Gewahrsam genommen, bevor sie auf die Polizeiwache überstellt wurden. Insgesamt sollen 20 bis 30 Beamte angerückt sein, mehrere von ihnen trugen mit Maschinenpistolen.

Auf der Polizeiwache soll die Bundespolizei laut den Betroffenen Endgeräte und Smartphones beschlagnahmt haben, das Gepäck durchsucht und Fotografien von Werbematerial (wie etwa Flugblätter oder Sticker) und persönlichen Gegenständen angefertigt haben. Die Beamten konfiszierten auch T-Shirts mit dem Aufdruck „Identitäre Bewegung“ und einen Pullover mit Flugzeugen. Insgesamt dauerte die Maßnahme mehrere Stunden und erstreckte sich bis in die Nacht. Nach Informationen von NIUS sollen Polizisten dabei auch den Aktivisten gegenüber mitgeteilt haben, dass die Maßnahme das Ziel habe, die identitäre Reisegruppe daran zu hindern, an der Veranstaltung in Mailand teilzunehmen.

Aus Kreisen der Betroffenen ist zu hören, dass man bereits Erfahrungen mit Polizeidurchsuchungen gehabt habe, die Behandlung mitsamt Ingewahrsamnahme und Verhör aber unverhältnismäßig gewesen sei – und an den Umgang mit „Terroristen und Schwerkriminellen“ erinnerte. Ebenfalls bemerkenswert: In den Verhören wurden – so auch in den ausgehändigten Schreiben – zahlreiche Gesinnungsdelikte als Grund für die Verbotsverfügung ins Feld geführt, darunter die Beteiligung an identitären Wanderausflügen in Bayern, die Erstellung von Videos für Social-Media-Kanäle, Twitterpostings, die das Thema „Remigration“ aufgreifen, oder Fotos mit der vermeintlichen „White Pride“-Geste. Das geht aus Dokumenten hervor, die NIUS vorliegen.

In dem Ausreiseverbot, welches die Bundespolizei für die Länder Schweiz, Österreich und Italien bis zum 18. Mai verhängt hat, wird die Maßnahme zudem damit begründet, dass es bei der Remigrationskonferenz in Mailand ein „weitreichendes Vernetzungspotential unter Moderation und Beteiligung von Extremisten“ gebe. Die Beteiligung an der Konferenz lasse befürchten, dass die Aktivisten „aktiv für die menschenverachtende Ideologie werben“, ihr „mehr Reichweite“ verschaffen und so „die Gefahr für die Radikalisierung weiterer Personen“ bergen.

Ein Flugzeug am Flughafen in München

Auch die deutsche Geschichte wird in dem Schreiben als Argument angeführt, weil angesichts dieser der Eindruck entstehen könnte, dass die Bundesrepublik nicht ausreichend gegen „offen verbreitetes rechtsextremistisches Gedankengut“ vorginge. Dadurch wiederum würde das internationale Ansehen erheblichen Schaden nehmen. „Die Maßnahme der Ausreiseuntersagung ist geeignet, um die Ansehensschädigung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland abzuwehren. Insbesondere sind keine milderen Mittel mit gleicher Eignung und Zielerreichung ersichtlich“, so die Polizei.

Die im Bescheid der Bundespolizei angegebene Rechtsgrundlage ist § 10 Absatz 1 Passgesetz. Hier wird allgemein geregelt, wann einem Deutschen die Ausreise aus Deutschland verboten werden darf. Man kann also nur mutmaßen, welche exakte gesetzliche Regelung hier im Einzelnen zum Erlass der Ausreiseverbotsverfügung geführt haben könnte. Wahrscheinlich ist, dass die Bundespolizei in der Teilnahme eine Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit oder anderer wichtiger Interessen sieht.

Für eine derart einschneidende Freiheitsbeschränkung, nämlich der Reisefreiheit innerhalb der Europäischen Union, erscheinen die Argumente der Bundespolizei doch mit heißer Nadel gestrickt. Ob dieser Bescheid einer dezidierten juristischen Prüfung standhielte, kann mit guten Gründen bezweifelt werden. Weder ist das „Remigration Summit“ in Italien eine verbotene Veranstaltung, noch die Identitäre Bewegung mit ihren Splittergruppierungen eine verbotene Organisation. Der Verfassungsschutz schätzt die Aktivistenstrukturen, die in Deutschland einige hundert Personen zählen, zwar als „gesichert rechtsextremistisch“ ein, – aber allein diese Einstufung dürfte rechtlich kaum legitimieren, die persönliche Bewegungsfreiheit von den Betroffenen in erheblichem Maße einzuschränken. Auch enthält der Bescheid keinerlei Hinweise auf jüngst im Zusammenhang begangene Straftaten.

Auf eine Anfrage von NIUS, inwiefern solche Äußerungen und Verlautbarungen ausreichten, um das Ausreiseverbot durchzusetzen und inwieweit die Maßnahmen verhältnismäßig seien, antwortete die Bundespolizei und das Bundesinnenministerium bis Ablauf der Frist am Freitag nicht.

Der neue CSU-Innenminister Alexander Dobrindt

Im vergangenen Jahr setzte die Bundespolizei mehrfach ein Einreiseverbot für den identitären Vordenker Martin Sellner durch, als dieser zu Vorträgen nach Deutschland reiste.

Die Bundespolizei setzt sogenannte Ausreiseverbote seit Jahren gegenüber Hooligans und Ultras im Fußball durch, wenn diese zu Auswärtsspielen in anderen Ländern anreisen – und Behörden davon ausgehen, dass von ihnen Gewalt zu befürchten ist. Das Landgericht Frankfurt urteilte 2019, dass einem in der Vergangenheit gewaltbereiten Fußballfan die Ausreise zu einem Spiel im Ausland verweigert werden durfte – und der Kläger keinen Anspruch auf Schadensersatz habe. Im Falle der neurechten Aktivisten wird aber Gewalt an keiner Stelle als Argument genutzt, sondern eine vermeintlich rechtsextreme Gesinnung.

Insgesamt dauerten Ingewahrsamnahme und Verhör zwischen sechs und acht Stunden. Die ersten Aktivisten kamen vor 24:00 Uhr wieder auf freien Fuß, die letzten gegen 02:00 Uhr, wobei sie sich selbst um die Heimreise vom Flughafen kümmern mussten. Ein weiterer Teil des Beschlusses sieht vor, dass sich die Betroffenen am Freitag und Samstag zwischen 17:00 und 20:00 Uhr bei einer örtlichen Polizeiwache melden müssen. Bei Nichteinhaltung drohen Strafzahlungen in Höhe von 100 Euro.

Die Ausreiseverfügung gilt für alle Reisebestrebungen in die Schweiz, nach Österreich und Italien. Besonders absurd ist das Vorgehen auch vor dem Hintergrund, dass nach Informationen von NIUS eine der Betroffenen österreichische Staatsbürgerin ist – und von der Bundesrepublik nun ein Verbot auferlegt bekommen hat, in ihre eigene Heimat einzureisen.

Transparenzhinweis: Die beim „Remigration Summit“ auftretende Eva Vlaardingerbroek arbeitete über mehrere Monate für NIUS.

Auch bei NIUS: Wegen Verwendung des Wortes „Remigration“: CSU-Bundestagsvizepräsidentin Lindholz erteilt AfD-Politiker Rüge im Parlament

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