IGH-„Gutachten“ versetzt Klimahysteriker und Klimaschwindler in Ekstase!

vor 8 Tagen

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Bildquelle: Deutschland Kurier

Ein sogenanntes „Gutachten“ des höchsten UN-Gerichts hat den politisch-medialen Klimakomplex weltweit in freudige Ekstase versetzt. Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag  führt auf gut 130 Seiten aus, dass Staaten völkerrechtlich verpflichtet seien, Treibhausgas-Emissionen zu begrenzen und den Klimawandel zu bekämpfen.

Staaten können laut IGH zum Schadensersatz verpflichtet werden, wenn sie sich nicht an die diversen internationalen Klimaschutzverträge halten, hier vor allem das Pariser Abkommen von 2015. Das UN-Gericht bezeichnet die angeblich vom Menschen verursachte Erderwärmung als „existenzielle Bedrohung“. Klimahysteriker und Klimaschwindler sind regelrecht aus dem Häuschen: „Meilenstein“, „Signalwirkung“, „wegweisend“, jauchzt der politisch-mediale Komplex.

▶ Ist der IGH ein unabhängiges Gericht?

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag ist zwar formal „unabhängig“, aber eng mit der UNO und damit auch dem Weltklimarat IPCC verflochten. Die 15 Richter in Den Haag sind jeweils für eine Amtszeit von neun Jahren gewählt. Finanziert wird der IGH hauptsächlich durch die Vereinten Nationen. Die Kosten werden von der UN-Generalversammlung (neue Präsidentin: Annalena Baerbock, „Grüne“) getragen. Von den 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind 123 dem IGH-Statut beigetreten. 70 Länder, darunter Russland und China  erkennen dessen Rechtsprechung nicht an.

„Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“ – diese aus dem Mittelalter stammende Redewendung bedeutet, dass man die Interessen oder die Meinung desjenigen vertritt, von dem man wirtschaftlich abhängig ist – in der Regel damals des Lehnherrn. So schaut’s auch mit Blick auf den IGH, Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen, aus!

▶ Wie kam es zu diesem „Gutachten“, das Wasser auf die Mühlen der Klima-Mafia ist?

Initiiert hat das „Gutachten“ der kleine Südpazifik-Staat Vanuatu (320.000 Einwohner). Der nach eigenen Angaben besonders stark von den Folgen der Erderwärmung betroffene Inselstaat hatte den IGH zu einer Stellungnahme bezüglich der Pflicht von Staaten aufgerufen, ihren Treibhausgasausstoß zu verringern. Das IGH-„Gutachten“ wurde dann von der UN-Generalversammlung in Auftrag gegeben. 130 UN-Staaten haben dem Antrag zugestimmt, darunter natürlich auch Deutschland. Das „Gutachten“ ist allerdings nicht rechtsverbindlich.

▶ Was besagt das „Gutachten“ im Kern?

Das Gericht erklärt eine saubere Umwelt zu einem Menschenrecht. Auf seinen gut 130 Seiten führt das höchste UN-Gericht aus, dass Staaten völkerrechtlich verpflichtet seien, Treibhausgas-Emissionen zu begrenzen und den Klimawandel zu bekämpfen. Das ergebe sich nicht nur aus Verträgen wie dem Pariser Abkommen zur weltweiten CO2-Reduzierung, sondern auch aus den Menschenrechten. Verstöße seien als völkerrechtswidrige Handlungen zu betrachten, wie IGH-Präsident Yuji Iwasawa bei der Verlesung des „Gutachtens“ betonte. Verletzt ein Staat eine seiner Pflichten zum Klimaschutz, stellt das aus Sicht des IGH eine völkerrechtswidrige Handlung dar und der Staat könne zur Verantwortung gezogen werden.

Über konkrete Ersatzpflichten könne allerdings nur „von Fall zu Fall“ entschieden werden, schränkt das Gericht ein. Dabei könne es etwa darum gehen, entstandene Schäden an der Infrastruktur eines betroffenen Landes zu beheben, sofern das möglich sei. Anderenfalls kämen Reparationszahlungen in Betracht. Im Klartext: Einmal mehr sollen vor allem die deutschen Steuerzahler in Haftung genommen werden!

▶ Wie argumentieren die Richter?

Juristen kritisieren: Das IGH-„Gutachten“ laufe im Grunde auf einen Zirkelschluss hinaus – also auf eine Beweisführung, in der das zu Beweisende bereits als Tatsache vorweggenommen wird. Bezüglich einer Staatshaftung müsse der Schaden eine Folge des „anthropogenen Klimawandels“ sein, betonen die IGH-Richter zwar, behaupten diesen aber zugleich als „wissenschaftliche Erkenntnis“. Dies, obwohl immer mehr seriöse Forscher, die nicht am Tropf der Vereinten Nationen und der Klima-Mafia mit ihren NGOs hängen, einen Zusammenhang zwischen den vom Menschen verursachten CO2-Emissionen und der Erderwärmung faktenbasiert und ohne ideologische Scheuklappen bestreiten!

Womit wir wieder beim Volksmund wären, der vorliegend abgewandelt lauten müsste: „Wes UN-Brot ich ess, des UN-Lied ich sing!“

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