
Nach der vom Berliner Verwaltungsgericht spektakulär aufgehobenen Zurückweisung von drei somalischen Asylbewerbern hat die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Die DPolG vermutet, dass die Somalier bei ihrer unerlaubten Einreise nach Deutschland via Frankfurt/Oder Anfang Mai unterstützt wurden – möglicherweise durch Personen, die mit der NGO „Pro Asyl“ in Verbindung stehen könnten. Die Organisation selbst bestreitet jegliches unrechtmäßiges Handeln.
Die drei Somalier haben laut DPolG bereits mehrfach versucht, illegal nach Deutschland einzureisen, was jedes Mal scheiterte. Zudem steht eine Person im Verdacht, eine gefälschte Geburtsurkunde mit sich geführt zu haben. Für die Polizeigewerkschaft kommen als mögliche Straftatbestände das Einschleusen von Ausländern, Beihilfe zur unerlaubten Einreise und Urkundenfälschung in Betracht.
Die drei Asylsuchenden aus Somalia hatten mit Unterstützung von „Pro Asyl“ vor dem Verwaltungsgericht Berlin erfolgreich gegen ihre Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze geklagt – der Deutschland-Kurier berichtete.