
Der Immunitätsausschuss des Deutschen Bundestages hat in dieser Woche in zwei Fällen über die Immunität des Thüringer AfD-Abgeordneten Stephan Brandner beraten, mit unterschiedlichen Ergebnissen. Während ein Ermittlungsverfahren gegen ihn zugelassen wurde, wurde ein anderes blockiert.
In einem bereits länger andauernden Rechtsstreit hat der Ausschuss Brandners Immunität erneut aufgehoben. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, in dem der Geraer Bundestagsabgeordnete eine Journalistin öffentlich als „Faschistin“ bezeichnet hatte. Die Betroffene war juristisch bereits erfolgreich gegen die Äußerung vorgegangen. Da in diesem Zusammenhang noch weitere Ermittlungen anhängig sind, die in der vergangenen Legislaturperiode nicht abgeschlossen wurden, wurde die Immunität nun erneut aufgehoben. Brandner bestätigte dies auf Anfrage.
In einem weiteren Fall, der sich auf eine Äußerung Brandners im sozialen Netzwerk X bezieht, hat der Bundestag ein Ermittlungsverfahren hingegen abgelehnt. Brandner hatte dort die frühere Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas als „bemerkenswert dumme Vizepräsidentin“ bezeichnet, nachdem diese die AfD als „größte Gefahr für die Demokratie“ kritisiert hatte. Magwas stellte daraufhin Strafanzeige wegen Beleidigung – doch ein Verfahren wird es nach der Entscheidung des Immunitätsausschusses nicht geben.
Ein ähnlicher Fall betrifft den Grünen-Politiker und früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck. In einer Wahlkampfrede im August 2024 hatte er laut Medienberichten behauptet, dass AfD und BSW von Moskau finanziert würden. Auch in diesem Fall blieb es bei einer Strafanzeige – der Immunitätsausschuss des Bundestages blockierte ein Verfahren.