In Sachsen leben 1524 ausländische Intensivstraftäter, von denen 2024 nur 55 abgeschoben wurden

vor etwa 2 Monaten

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Nach dem Stand vom 03. Januar leben in Sachsen insgesamt 1524 ausländische Intensivtäter (MITA). Damit sind Straftäter gemeint, die mehrfach straffällig geworden sind. Von diesen wurden im vergangenen Jahr allerdings lediglich 55 Täter aus Sachsen abgeschoben und 321 inhaftiert.

Die Zahlen gehen aus der Antwort des sächsischen Innenministeriums auf die kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Sebastian Wippel vom 3. März hervor. In dieser stellt das Ministerium zu Beginn klar, dass zu den 1.524 als „MITA“ registrierten Personen neben der Kategorie „Asylbewerber“ auch „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“, Migranten mit „Duldung“ oder mit „Unerlaubtem(r) Aufenthalt“ mit einbezogen sind.

Zudem gibt das sächsische Innenministerium an, dass lediglich 55 Intensivtäter im Jahr 2024 zwangsweise zurückgeführt wurden. Dabei wurden überwiegend Tunesier (15 MITAs) und Georgier (10 MITAs) in ihre Heimatländer abgeschoben. Allerdings wurde lediglich ein Straftäter nach Afghanistan zurückgewiesen. Nach Syrien gab es keine Abschiebung der registrierten 299 syrischen Straftäter.

Außerdem beläuft sich die Anzahl der ausländischen Straftäter, die sich in Haft befinden, nach Stand vom 31. Dezember auf insgesamt 321.

Zuletzt verzeichnete die sächsische Polizei einen starken Anstieg der Kriminalität durch Zuwanderer im Jahr 2023. Die Anzahl der tatverdächtigen Zuwanderer stieg nach Angaben der Polizei um rund 23 Prozent. Im Jahr 2023 wurden rund 17 Prozent mehr zugewanderte Straftäter bei aufgeklärten Fällen registriert.

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