In seinem Gutachten kriminalisiert der Verfassungsschutz faktisch jede grundsätzliche Islam-Kritik

vor 2 Tagen

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Der Verfassungsschutz wirft der AfD Islamfeindlichkeit vor. Die Partei würde „tatsachenwidrige pauschale Verunglimpfungen“ von Muslimen vornehmen, wie es in den Auszügen des Gutachtens heißt, die Bild veröffentlicht hat. Muslime würden „bewusst ausgrenzend als kriminell und unerwünschte, nicht integrierbare Menschen zweiter Klasse“ dargestellt werden. Islamkritik als solche sei nicht verfassungsschutzrelevant, heißt es im Gutachten, jedoch werde die Grenze da überschritten, wo „die Religion und ihre Gläubigen im Sinne eines pauschalen Feindbilds diffamiert werden.“

Die Aussagen von AfD-Politikern, die als Belege für eine pauschal diffamierende Haltung herangezogen werden, stellen jedoch größtenteils keine pauschale Diffamierung von Muslimen dar, sondern richten sich gegen den Islam an sich. Dieser Ansatz ist aus zwei Gründen problematisch: Zum einen widerstrebt es einer aufgeklärten Gesellschaft, keine Kritik an einer Religion üben zu dürfen. Die im Grundgesetz verbriefte Religionsfreiheit bedeutet nicht, dass eine Religion vor Kritik geschützt ist. Zum anderen verhindert die Bezeichnung von Islamkritik als pauschalisierende Diffamierung eine Debatte über problematische Aspekte des Islams.

Als Beleg für Islamfeindlichkeit in der AfD listet der Verfassungsschutz folgende Zitate auf. Sachsens AfD-Chef Jörg Urban sagte im Dezember 2023 auf einer Kundgebung: „Und mindestens genauso grotesk ist die Ablehnung unserer deutschen Kultur durch muslimische Migranten. Sie kommen aus völlig verarmten, dysfunktionalen, von Glaubenskriegen zerrütteten Ländern zu uns hierher.“

Weiter sagte er: „Der heutige realexistierende Islam integriert sich nicht. Der heutige realexistierende Islam hat nicht die Absicht, sich zu integrieren. Im Gegenteil“. Damit wird nicht jedem einzelnen Muslim unterstellt, sich nicht integrieren zu können oder zu wollen, sondern es wird eine Kritik am Wertesystem des Islams an sich geübt.

Die Aussage, dass der „realexistierende Islam“ nicht die Absicht habe, sich zu integrieren, ist eine Meinung, die man haben kann, aber nicht teilen muss. Ob man diese Meinung teilt oder nicht, hängt auch davon ab, wie man den Koran oder andere bedeutende Schriften des Islams interpretiert. Denn im Koran gibt es Verse, die zur Tötung, gar Kreuzigung Ungläubiger aufrufen. Mohammed hat seinen Nachfolgern befohlen, alle Juden zu töten.

Der Koran gilt laut eigener Aussage als direkte und unumstößliche Wahrheit Gottes, die zu allen Zeiten und für alle Völker gelten soll (Sure 18:27, Sure 6:19). Wer den Koran wortgetreu interpretiert und in seinem eigenen Geltungsanspruch Ernst nimmt, der kann das natürlich problematisieren. Wer aufgrund einer solchen Lesart den Islam in seinen Grundsätzen kritisiert, wird vom Verfassungsschutz jedoch hier wiederum ins Visier genommen.

Jörg Urbans Wortwahl von den von „Glaubenskriegen zerrütteten Ländern“ ist nicht abwertend, sondern verallgemeinernd. Hunderttausende Syrer kamen wegen des Bürgerkriegs aus dem muslimisch geprägten Land nach Deutschland. Die Ampelregierung hat noch im April Vorbereitungen getroffen, Menschen aus dem mehrheitlich muslimischen Sudan aufzunehmen, das unter einem Bürgerkrieg leidet.

Alice Weidel sprach im September 2024 von einem „Glaubenskrieg“, der „bereits gegen die deutsche Bevölkerung geführt“ werde. Weiter sagte sie: „Was die Kinder von diesen Leuten, die aber ganz früh Christen- und Einheimischen-Hass eingeimpft bekommen, mit unseren deutschen Kindern auf den Schulhöfen machen? Die werden verprügelt.“

Die brandenburgische AfD-Landtagsabgeordnete Lena Kotré sagte am 6.10.2024 in einem Video in X: „Ehemänner, Söhne, alle, die dort in diesen frauenfeindlichen Kulturen sozialisiert wurden, kommen hierher und implementieren ihr Frauenbild immer weiter in die Gesellschaft. Wir deutschen Frauen sind dann die Leidtragenden. Das darf nicht sein.“

Die Aussagen von Weidel und Kotré generalisieren, pauschalisieren aber nicht zwingend. Denn in Ländern wie etwa Syrien oder Saudi-Arabien und Afghanistan gilt ja tatsächlich die Scharia, die die Steinigung von Frauen erlaubt. Im März kündigte die Taliban in Afghanistan an, wieder Frauen steinigen zu wollen. Nicht jeder, der aus solchen Ländern kommt, befürwortet die Steinigung von Frauen – dennoch kann man diese Nation und auch ihre Kultur allgemein kritisieren.

An dieser Stelle sei etwas zum Unterschied zwischen generalisieren und pauschalisieren angemerkt. Pauschalisieren bedeutet nach dem Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache (DWDS), etwas unzulässig zu vereinfachen oder undifferenziert zu behandeln. Nicht jede generalisierende Wortwahl ist aber pauschalisierend. Denn generalisieren bedeutet verallgemeinern, nach dem DWDS also „aus einem einzelnen oder aus mehreren Fällen, Sachverhalten, Erfahrungen ein für alle ähnlichen Fälle, Sachverhalte gültiges Modell aufstellen“ oder etwas für allgemeingültig erklären.

Indem der Verfassungsschutz verallgemeinernde Aussagen, die den Islam in seinen Grundwerten kritisieren, Verfassungsfeindlichkeit unterstellt, wird eine faktenbasierte Kritik am Islam kaum noch möglich, selbst wenn sie sich auf heilige Texte des Islams bezieht – also insofern fundamental ist.

Dabei ist auch grundsätzliche Kritik am Islam und islamisch dominierten Gesellschaft natürlich möglich und zulässig. Im Koran heißt es in Sure 4:34 etwa, dass ein Mann seine Frau, wenn sie sich ihm gegenüber arrogant verhält, erst ermahnen, ihr dann den Beischlaf verweigern und sie anschließend schlagen soll, bis sie wieder gehorsam ist.

Die vier Rechtsschulen des Islams haben die problematischen Verse im Koran nie vollumfänglich für ungültig erklärt. In Pakistan gilt beispielsweise die hanafitische Rechtsschule, die größte Rechtsschule im Islam. In Pakistan kann für Blasphemie gegen den Propheten Mohammed die Todesstrafe verhängt werden.

Menschen, die in Pakistan wegen Blasphemie zum Tod verurteilt wurden, wurden oft vorher von Mobs gelyncht, sodass letztlich bisher kein offizielles Todesurteil wegen Blasphemie vollstreckt wurde. Bedenkt man den Geltungsanspruch des Korans und die Stellung des Propheten Mohammed im Islam, so ist natürlich auch grundlegende, fundamentale Kritik am Islam möglich – man kann eine Religion genauso ablehnen, wie jede Geisteshaltung auch.

Wenn der Verfassungsschutz aber jede „pauschale“ Kritik ins Visier nimmt, dann kriminalisiert er letztlich jede grundlegende Kritik am Islam selbst. Das wäre auch ein grundlegend falsches Verständnis der Religionsfreiheit – denn diese schützt die Religion gerade nicht vor auch scharfer oder grundsätzlicher Kritik.

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