
Auf einem Flug von Mumbai nach Zürich verging sich ein indischer Geschäftsmann an einem fünfzehnjährigen Mädchen, nachdem diese eingeschlafen war. Mittels Anwendung des neuen Sexualstrafrechts wurde der Täter nun zu eineinhalb Jahren bedingter Freiheitsstrafe verurteilt, hat ein fünfjähriges Einreiseverbot für die Schweiz erhalten und wird abgeschoben.
Wie die Schweizer Zeitung Tagesanzeiger berichtete, flog das Mädchen im März in einem A330 der Fluggesellschaft Swiss von Mumbai nach Zürich; ihr Sitznachbar: ein 44-jähriger indischer Geschäftsmann. Am Anfang des neunstündigen Nachtflugs unterhielten sich die beiden noch kurz und oberflächlich, bevor das Mädchen einschlief. Laut der Zeitung Blick fing ihr Sitznachbar dann an, einen Arm um sie zu legen und sie zu berühren.
Dann griff er in die Hose des Mädchens und drang mit seinem Finger vaginal in sie ein. Zusätzlich nahm er die Hand des Opfers in seinen Schoß und rieb diese an seiner Kleidung. Aufgrund dieser unvorhersehbaren Tat verfiel das junge Mädchen in einen Schockzustand und war außerstande, sich dagegen zu wehren.
Nach dem neunstündigen Flug im März wurde der Mann in Zürich festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft. Am Dienstag wurde der Fall im Bezirksgericht Bülach verhandelt. Nach anfänglichem Zögern gestand er die Tat, was das Verfahren verkürzte. „Es ging mit mir durch“, erklärte der 44-Jährige. Es täte ihm leid, er habe gewusst, dass das Mädchen jung war, aber nicht ihr genaues Alter gekannt.
Nach dem verschärften Sexualstrafrecht der Schweiz, das seit Juli 2024 in Kraft ist, ist der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt. Hierbei gilt die Formel „Nein heißt Nein“. Das Opfer soll mit Gesten oder Worten zeigen, dass es mit den sexuellen Handlungen nicht einverstanden ist. Die Handlungsunfähigkeit durch einen Schockzustand ist jedoch auch als Ablehnung zu werten.
Wegen Vergewaltigung und sexueller Handlungen mit einem Kind erhielt der Inder nun eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, die er jedoch auf Bewährung nicht absitzen muss. Zusätzlich erhielt er ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen sowie ein fünfjähriges Einreiseverbot für die Schweiz. Gleich nach dem Prozess übernahm das Migrationsamt den Täter, um seine Rückreise nach Indien zu gewährleisten.