Innenminister Dobrindt bestätigt Recherchen von NIUS: Hatten die Somalier gefälschte Papiere bei sich?

vor 12 Tagen

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Bildquelle: NiUS

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat am Dienstag in der ARD die NIUS-Recherchen zum Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigt. Die 6. Kammer unter Vorsitz eines Richters mit Grünen-Parteibuch hatte die Bundespolizei dazu verpflichtet, den Grenzübertritt von drei Somaliern zu gestatten, um hierzulande „ein Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats für das Asylverfahren einzuleiten“, wie es in den Gerichtsakten heißt.

Dobrindt erklärte am Montag in der ARD-Sendung Maischberger, dass die drei Somalier bereits am 2. und 3. Mai versucht hätten, nach Deutschland zu gelangen. Das hatte NIUS zuvor exklusiv berichtet. Beide Male hätten sie „kein Asylgesuch gestellt“. Eine NGO übernahm anschließend die Hotelkosten für die Migranten, die in Polen warteten. Mithilfe des Vereins „Pro Asyl“ versuchten die Somalier, eine Frau und zwei Männer, am 9. Mai dann erneut nach Deutschland zu gelangen. Plötzlich jedoch legte die Frau eine Geburtsurkunde vor, laut der sie minderjährig sei.

Vor Gericht begründete die Frau die Änderung ihres Geburtsdatums wiefolgt: Ihr Geburtsdatum sei von polnischen Behörden falsch erfasst und auch auf ihren Hinweis nicht korrigiert worden. Ihr tatsächliches Geburtsdatum sei der 25. Juli 2008, womit sie noch minderjährig wäre. Das gehe auch aus einer Geburtsurkunde hervor, von der sie eine Kopie einreichte, die ihre Mutter ihr übersandt haben will. Minderjährige gelten bekanntlich als „vulnerable Gruppe“ als schutzbedürftig. Somit stellt sich die Frage, ob „Pro Asyl“ der Somalierin einen entsprechenden Hinweis gegeben hat.

Dobrindt bestätigte in der ARD die NIUS-Recherchen.

Die Bundespolizei erkannte Anzeichen für eine Fälschung, heißt es in den Gerichtsakten. „Die Echtheit der nunmehr vorgelegten Geburtsurkunde lasse sich aufgrund der bloßen Übermittlung einer Fotokopie nicht überprüfen“, argumentierte die Behörde vor Gericht. „Die vorgelegte Kopie weise mehrere Merkmale auf, die von amtlichen somalischen Urkunden abwichen. Es werde deshalb davon ausgegangen, dass es sich um ein von nicht amtlicher Seite ausgestelltes Dokument handele.“

Das Gericht konnte vom Eilantrag der Somalierin überzeugt werden, Innenminister Dobrindt äußerte am Dienstag dennoch Zweifel. „Beim dritten Mal, am 9. Mai, will man dann ein Asylgesuch stellen, und eine Person ist minderjährig, die vorher volljährig war. Dass dann die Bundespolizei sagt: Nein, da weisen wir zurück, finde ich ehrlicherweise nachvollziehbar.“

CSU-Politiker Alexander Dobrindt hatte noch am Montag betont, dass der Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts als Einzelfallentscheidung zu betrachten sei. An seiner Weisung, auch Asylbewerber an deutschen Grenzen zurückzuweisen, wolle er weiter festhalten.

Lesen Sie auch:Ein grüner Richter, zwei NGOs und drei Somalis.

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