Internationaler Gerichtshof erklärt Klimaschutz zur völkerrechtlichen Pflicht

vor 9 Tagen

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Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat in einem umfassenden Gutachten festgestellt, dass Staaten völkerrechtlich verpflichtet sind, Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen. Kommen Regierungen dieser Pflicht nicht nach, kann dies als „völkerrechtswidrige Handlung“ gewertet werden, wie der IGH erklärte. Unter bestimmten Voraussetzungen könne dies „rechtliche Konsequenzen“ nach sich ziehen, darunter auch Entschädigungsansprüche geschädigter Staaten. Das Gutachten, das auf eine Initiative des Inselstaates Vanuatu zurückgeht, umfasst rund 500 Seiten. Es ist rechtlich nicht bindend, könnte aber Einfluss auf künftige völkerrechtliche Auslegungen haben.

Gerichtspräsident Yuji Iwasawa erklärte: „Staaten, die sich nicht an ihre Klimaschutzverpflichtungen halten, begehen eine völkerrechtswidrige Handlung.“ Weiter sagte er: „Die negativen Auswirkungen des Klimawandels können bestimmte Menschenrechte erheblich beeinträchtigen“, darunter das Recht auf Gesundheit und auf einen angemessenen Lebensstandard.

Die Richter betonten, dass Staaten verpflichtet seien, „erhebliche Umweltschäden zu verhindern“. Diese Pflicht gelte ausdrücklich auch für das Klimasystem der Erde. Das Gericht verwies dabei auf das Konzept der intergenerationellen Gerechtigkeit und den Schutz der Umwelt „für gegenwärtige und zukünftige Generationen“.

Welche konkreten Entschädigungen geschädigten Staaten zustehen könnten, ließ der Gerichtshof offen. In dem Gutachten heißt es, dies müsse „von Fall zu Fall“ geklärt werden. Als mögliche Formen der Wiedergutmachung werden etwa die Wiederherstellung beschädigter Infrastruktur genannt.

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