
Deutschland ist stolz auf seine Toleranz. Das ist Tradition seit Friedrich dem Großen: Jeder soll nach seiner Façon selig werden. Nun hat das neuere Deutschland aber noch eine andere Eigenheit. Es hat nicht nur Franzosen, Flamen und Österreicher eingeladen, die zufällig die falsche Konfession gewählt haben. Die neuere Einladung geht auch an alle Syrer, Afghanen und Iraker, die bereit und in der Lage sind, es ins gelobte Land zu schaffen.
Das hat langsam, aber beharrlich Auswirkungen auf die Zustände im Land. Jeder Einwanderer bringt unweigerlich seine Kultur mit, und viele wollen von der gar nicht lassen. Daneben hat man oft den Eindruck, dass eigentlich die pure Unkultur ins Land eingezogen ist. Bei Widerspruch im öffentlichen Raum wird erst geboxt, dann ohne Zögern geschlitzt. Prügeleien – in Deutschland lange ausgestorben oder im gutmütigen Sinne auf das sprichwörtliche Wirtshaus beschränkt – gehören zum Straßenbild, meist unter zugewanderten Stämmen. Und nun droht freilich auch das muslimische Gewohnheitsrecht der Herkunftsstaaten in Deutschland und dem Rest Europas Einfluss zu gewinnen.
Im Irak – einem der, wie gesagt, wichtigeren Herkunftsstaaten für Deutschland – hat das Parlament schon zu Beginn des Jahres ein Gesetz beschlossen, das die Verheiratung von neunjährigen Mädchen legalisiert. Jede muslimische Konfession darf nun ganz nach ihrer Façon selbst bestimmen, wie alt ein Mädchen bei seiner Verheiratung sein muss. Für sunnitische Mädchen bleibt es anscheinend bei 15 Jahren, was dem bisherigen Mindestheiratsalter (der Ehemündigkeit) entspricht. Für Schiiten liegt das heiratsfähige Alter bei Mädchen aber gemäß Tradition sehr viel geringer, bei neun Jahren. Schiiten bilden im Irak die Mehrheit mit etwa 60 Prozent. 35 Prozent sind Sunniten.
Kritiker des Gesetzes wenden ein, die Änderung mache die Vergewaltigung von Kindern legal. Schon vor der Gesetzesänderung wurden laut einer Umfrage der UN 28 Prozent aller jungen Frauen vor Erreichen des 18. Lebensjahrs verheiratet. Diese Zahl muss nicht stimmen, aber sie gibt einen Eindruck davon, wie verbreitet die Praxis ist.
Und nun muss Deutschland nur noch einen weiteren Schritt gehen und das eh schon etwas wurschtige „Jeder nach seiner Façon“-Motto auch auf die muslimische Rechtsprechung, auch als Scharia bekannt, ausdehnen. In Österreich, das für eine andere Toleranz bekannt ist, gibt es das ja schon. Zivilrechtliche Verträge, die für den Konfliktfall die Anrufung und rechtsverbindliche Entscheidung eines Schariagerichts vorsehen, sollen laut einem Urteil des Wiener Landesgerichts rechtens sein (TE berichtete).
Das ist nichts weniger als die Zulassung eines abgetrennten Rechtsraums für die, die ihn haben wollen. Einspruch wollte das Wiener Gericht nur in dem Fall erheben, wo eine Praxis „den österreichischen Grundwerten“ widerspricht. Aber das wäre in der Tat eine etwas windschiefe Angelegenheit. Denn wer legt die „österreichischen Werte“ aus? Wer erklärt, was genau die „deutschen Werte“ oder „europäischen Werte“ wären, wenn hier ähnliche Scharia-Zellen entstehen sollten? Die Sache wird offenbar haarig und bedürfte einer eingehenden Betrachtung.
Nur der Klarheit halber: Natürlich gibt es so etwas wie ein grundlegendes Wertesystem in jedem Land, das auch Einwanderer respektieren müssen und das nur zum Teil auch in Gesetzen niedergelegt ist. So widerspricht es aus Sicht vieler, Tiere zu schächten, egal ob die Gesetze eines Landes das erlauben oder nicht. Auch für die Verschleierung immer jüngerer Mädchen in Deutschland gilt etwas ähnliches, auch wenn sich darin wenige einmischen.
Aber es gibt auch einen Raum der Offenheit, wie er gerade für unsere Gesellschaften charakteristisch ist. Der eine ist Christ, der andere Jude oder Buddhist, dem anderen stehen die heidnischen Götter näher. Ratsam scheint daher ein grundsätzliches Stoppschild an dieser Stelle: Es gilt das deutsche Recht. Alle bedeutsamen Vorschriften müssen darin niedergelegt werden, damit sich Gerichte eindeutig darauf beziehen können. Andernfalls könnte eine schleichende Umwandlung des Landes in eine Richtung drohen, die die Mehrheit nicht will.
Immer häufiger sieht man auch in Berlin mittlerweile vollverschleierte Frauen mit Augenschlitz, die von ihrem Mann über die Straße geführt werden. Andere Frauen bleiben mit Corona-Maske im Auto sitzen, während ihr bärtiger Gatte die Einkäufe im Supermarkt macht. Das ist das Geschlechtermodell einer anderen Gesellschaft, gegen die die deutsche Rechtsprechung offenbar noch keine Antikörper gebildet hat.
Der Orientierung kann auch ein Blick ins Ausland dienen. In Großbritannien ist diese Situation leider längst außer Kontrolle geraten: Scharia-Räte operieren überall im Land, auch online, um die Scheidungen von unglücklichen Frauen zu entscheiden. Muslimische Männer brauchen dafür keinen „Scharia-Rat“, sie können sich durch Verstoßung der Frau nach islamischem Recht scheiden. Daneben beklagen immer mehr Briten die schleichende Islamisierung des Landes, etwa auch des Schulunterrichts.