Islamisten, Linke, Rechte: 198 neue Terrorverfahren in neun Monaten

vor 6 Monaten

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Bildquelle: NiUS

Islamistischer Terrorismus beschäftigt den Generalbundesanwalt (GBA) aktuell mehr als Terror von Links oder Rechts. Das geht aus der Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Anfrage der Linken hervor.

Demnach wurden seit 2022 (bis 30. September 2024) immer mehr Verfahren wegen internationalen, islamistischen Terrors eingeleitet: 2022 waren es 210 Fälle, im Jahr darauf 465, dieses Jahr 97.

Terroranschlag von Solingen: Beamte der Spurensicherung untersuchen den Tatort.

Dahinter: internationaler nichtislamistischer Terrorismus. 2022: 145 Verfahren. 2023: 179. 2024: 82.

Rechtsterrorismus führte zu 39 Verfahren: 13 im Jahr 2022, 21 im Jahr danach, fünf in 2024.

Der „Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität (PMK) – nicht zuzuordnen“ hat für 29 Verfahren gesorgt: 13 im Jahr 2022, dann neun, nun sieben.

Auf dem letzten Platz steht der Linksterrorismus, allerdings steigen hier die Zahlen: 2022 gab es gar kein Verfahren, drei im Folgejahr, schon sieben in diesem Jahr. Macht allein in ersten neun Monaten dieses Jahres 198 neue Terrorverfahren.

Häufigste Straftatbestände der 2024 neu eingeleiteten Verfahren: Bildung terroristischer Vereinigungen im Ausland (164), Bildung terroristischer Vereinigungen (43), Nichtanzeige geplanter Straftaten (30).

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Neben den neu eingeleiteten Terrorverfahren gibt es auch welche, die bereits geführt werden.

Internationaler, nichtislamistischer Terrorismus: 25 laufende Ermittlungsverfahren gegen 39 namentlich bekannte und sechs namentlich unbekannte Beschuldigte.Häufigste Straftatbestände: Bildung terroristischer Vereinigungen im Ausland (15), Mord (4).

Internationaler, islamistischer Terrorismus: 233 Ermittlungsverfahren gegen 386 namentlich bekannte und 64 namentlich unbekannte Beschuldigte. Häufigste Straftatbestände: Bildung terroristischer Vereinigungen im Ausland (180 Fälle), Bildung terroristischer Vereinigungen (22), Kriegsverbrechen gegen Personen (16).

Rechtsterrorismus in Deutschland: 15 Ermittlungsverfahren gegen 38 namentlich bekannte und fünf namentlich unbekannte Beschuldigte. Häufigster Straftatbestand: Bildung terroristischer Vereinigungen (12).

Verwaltungsgebäude der Behörde „Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof“ in Karlsruhe

Internationaler Rechtsterrorismus: Vier Ermittlungsverfahren gegen vier namentlich bekannte Beschuldigte und einen namentlich unbekannten Beschuldigten. Häufigster Straftatbestand: Bildung terroristischer Vereinigungen im Ausland (3).

Linksterrorismus in Deutschland: 36 Ermittlungsverfahren gegen 79 namentlich bekannte und 27 namentlich unbekannte Beschuldigte. Häufigste Straftatbestände: Mord (20), Bildung krimineller Vereinigungen (9).

Internationaler Linksterrorismus: Zwölf Ermittlungsverfahren gegen 17 namentlich bekannte und neun namentlich unbekannte Beschuldigte. Häufigster Straftatbestand: Bildung terroristischer Vereinigungen im Ausland (8).

Phänomenbereich PMK – nicht zuzuordnen bzw. Delegitimierung des Staates geführt: Acht Ermittlungsverfahren gegen zwölf namentlich bekannte und zwei namentlich unbekannte Beschuldigte. Häufigster Straftatbestand: Bildung terroristischer Vereinigungen (5).

Unglaublich, wie lange manche Verfahren schon laufen: Im Bereich internationaler, islamistischer Terrorismus ist ein Verfahren bereits 1977 eingeleitet worden, da begannen auch zwei Verfahren wegen Linksterrorismus. Das Älteste beim islamistischen Terror stammt aus dem Jahr 1987. Beim Rechtsterrorismus: 2012. „Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität (PMK) – nicht zuzuordnen“: 2018.

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