
Seit Monaten läuft eine Debatte über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD. Nachdem eine Initiative des damaligen CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz in der vergangenen Legislaturperiode gescheitert ist, wollen insbesondere Politiker der Grünen einen neuen Versuch starten, um ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu erwirken (Apollo News berichtete). Diese Bemühungen erhalten nun überraschende außerparlamentarische Unterstützung von den Freien Wählern in Bayern.
Die Landtagsfraktion des Bundesvorsitzenden und Landeswirtschaftsministers Hubert Aiwanger hat nun in einer Stellungnahme ein Verbotsverfahren gegen die AfD gefordert. Als Anlass dafür nahm man eine Umfrage von Ipsos, in der die AfD mit 25 Prozent erstmals bundesweit stärkste Kraft, noch vor der Union, ist (Apollo News berichtete).
Es sei erschreckend, dass „die in Teilen als gesichert rechtsextrem geltende“ AfD in einer Wahlumfrage erstmals vor den Unionsparteien liege, so der Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag, Florian Streibl, in der Stellungnahme. „Dieses Ergebnis einer heute veröffentlichten repräsentativen Umfrage muss uns Demokraten alarmieren, weil die Programmatik der AfD nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Ein Verbotsverfahren ist überfällig“, so Streibl weiter.
Die Demokratie müsse „wieder wehrhaft“ werden, fordert Streibl; die AfD mache „keinen Hehl daraus“, „die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands zu verachten“. Deshalb müsse man sie mit allen Mitteln des Rechtsstaats bekämpfen. Den neuen Bundestag fordert Streibl deshalb dazu auf, ein Verbotsverfahren gegen die Partei von Alice Weidel und Tino Chrupalla zu eröffnen.
Fraglich ist, ob ein solcher Antrag für ein Verbotsverfahren realistische Chancen hat, durch den Bundestag zu kommen. Die Union ließ nach dem neuerlichen Vorstoß der Grünen eine Zustimmung zu einem solchen Antrag offen. Ein entscheidender Katalysator für die Entscheidung könnte das neue Gutachten des Bundesverfassungsschutzes zur AfD sein, das bald erscheinen soll. Eine Hochstufung der Bundes-AfD zu „gesichert rechtsextrem“ gilt als möglich.