
David Bendels, Chef des AfD-nahen „Deutschland-Kuriers“, wurde laut Berichten am Montag vom Amtsgericht Bamberg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Diese Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und ist bislang nicht rechtskräftig. Anlass des Verfahrens war ein Meme, welches Bendels auf X veröffentlicht hatte.
Auf diesem war ein bearbeitetes Bild der scheidenden Bundesinnenministerin Nancy Faeser zu sehen. Darauf war Faeser mit einem Schild zu sehen, auf dem „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ stand. Ursprünglich trug das Schild, das einen Monat zuvor anlässlich des Holocaust-Gedenktages gestaltet worden war, die Aufschrift „We Remember“. Faeser fühlte sich durch die Montage offenbar persönlich angegriffen und stellte demnach daraufhin selbst Strafantrag gegen Bendels.
Interessant ist, dass die Staatsanwaltschaft Bamberg bereits vor wenigen Monaten durch die Strafverfolgung des fränkischen Rentners Stefan Niehoff auffiel. Dieser teilte einen Beitrag eines anderen Nutzers auf X, auf dem ein satirisches Bild von Bundeswirtschaftsminister Habeck mit dem an den Werbeauftritt der Firma Schwarzkopf angelehnten Schriftzug „Schwachkopf PROFESSIONAL“ zu sehen war.
Die Staatsanwaltschaft Bamberg hatte infolge des eröffneten Ermittlungsverfahrens gegen Niehoff auch den Durchsuchungsbeschluss für seine Wohnung beim Amtsgericht Bamberg beantragt, welcher auch gebilligt und im Rahmen des bundesweiten „Aktionstags gegen Hasspostings“ am 12. November 2024 durchgeführt wurde.
Zuvor hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Strafantrag wegen des Verdachts auf Verstoß gegen Paragraph 185 und 188 des Strafgesetzbuchs eingereicht. Paragraph 188 stellt dabei Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen, die gegen „Personen des öffentlichen Lebens“ gerichtet sind, gesondert unter Strafe.
Das Gericht bewertete den Fall Bendels offenbar ebenfalls als „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ gemäß § 188 StGB, der spezielle Regelungen zum Schutz politischer Amtsträger vor Beleidigungen enthält. Laut einer Pressemitteilung des „Deutschland-Kuriers“ ordnete der vorsitzende Richter zudem an, dass Bendels sich schriftlich bei Bundesinnenministerin Nancy Faeser entschuldigen solle. Die Staatsanwaltschaft forderte laut Angaben des „Deutschland-Kuriers“ eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Bendels und seine Rechtsvertretung kündigten an, gegen das Urteil vorzugehen.