Jetzt startet die EU einen neuen Anlauf bei der Vorratsdatenspeicherung

vor 18 Tagen

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Die Europäische Union unternimmt einen neuen Vorstoß zur Vorratsdatenspeicherung. Noch bis zum 18. Juni läuft die Konsultationsphase, in der auch EU-Bürger ihre Meinung zu dem Thema abgeben können. Denn aktuell gibt es noch keine einheitliche Regelung innerhalb der EU – das soll sich aus Sicht der EU-Kommission möglichst bald ändern. Die Union argumentiert mit den Möglichkeiten für die Verbrechensbekämpfung. Ein finaler Gesetzesentwurf könnte bereits 2026 kommen.

„Da es keinen EU-weiten Rechtsrahmen gibt, der Anbieter verpflichtet, Metadaten für einen angemessenen und begrenzten Zeitraum für Strafverfahren aufzubewahren, sind die Daten möglicherweise nicht mehr vorhanden, wenn die Behörden sie anfordern“, heißt es auf der Webseite zur EU-Befragung. In Deutschland gibt es zurzeit keine langfristige Datenspeicherung.

Während der Europäische Gerichtshof (EuGH) noch im September 2022 urteilte, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar sei, hieß es in einem Urteil im Mai, dass eine solche Kontrolle unter Umständen doch möglich sei. Mindestens die IP-Adressen können so gespeichert werden. Bereits Ende April 2024 hatte der EuGH entschieden, dass IP-Adressen nun zur Bekämpfung jeglicher Kriminalität gespeichert werden dürfen.

Zuvor hatten die Daten nur zur Bekämpfung schwerer Kriminalität gespeichert werden dürfen. Neben den IP-Adressen könnten auch Standortdaten und Verbindungsdaten gespeichert werden, wie netzpolitik.org berichtet. Bereits am 1. April kündigte die EU-Kommission in einer Pressemitteilung an, die Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu prüfen.

Das ist Teil der Strategie „Protect Europe“, die nach Angaben der EU für mehr innere Sicherheit sorgen soll. Dafür will die Kommission auch einen „Fahrplan für einen rechtmäßigen und wirksamen Datenzugang für die Strafverfolgung“ erarbeiten und die grenzübergreifende Behördenkommunikation erleichtern. Ursula von der Leyen kündigte an, „der Strafverfolgung zeitgemäße Instrumente zur Kriminalitätsbekämpfung an die Hand“ geben zu wollen. Auch Innenminister Dobrindt strebt eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland an.

Am 16. Mai sagte er im Bundestag, dass er IP-Adressen speichern will, „um schwere Kriminalität zu bekämpfen“. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu, dass die Regierung IP-Adressen und Portnummern für drei Monate speichern will. „Das Spannungsverhältnis zwischen sicherheitspolitischen Erfordernissen und datenschutzrechtlichen Vorgaben muss deshalb neu austariert werden“, heißt es. Die Vorhaben von Bundesregierung und EU zeigen, dass unter dem Verweis auf Kriminalitätsbekämpfung der Datenschutz eingeschränkt werden soll.

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