Der Fall Joachim Paul: Vom bürgerlichen Recht zum Gesinnungsrecht

vor 17 Tagen

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Bildquelle: Tichys Einblick

Ludwigshafen ist zum Symbol für die Aushöhlung des Grundgesetzes und des willkürlichen Entzugs des passiven Wahlrechts nach Maßgabe der Gesinnung geworden. Nachdem der Kandidat der AfD, Joachim Paul, einfach von der Wahlliste für die Wahl zum Oberbürgermeister von einem zweifelhaften Wahlausschuss gestrichen wurde, hat der Kandidat, der Beamter und Landtagsabgeordneter ist, dagegen Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht hat in einem Bescheid die Klage abgelehnt. Aus der Begründung wird deutlich, dass sich die Richter wohl eher von der Gesinnung, als vom Recht leiten ließen (TE berichtete).

Dagegen reichte Joachim Paul Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Die Hoffnung darauf, dass Paul Recht widerfährt, war gering, denn wir sind immer noch in Rheinland-Pfalz, in dem Bundesland, in dem die SPD zur letzten Landtagswahl 2021 35,7 Prozent holte, in der letzten INSA-Umfrage sie aber nur noch bei 21 Prozent steht, während die AfD 2021 8,3 Prozent von sich überzeugen konnte, sie laut der letzten INSA-Wahlumfrage aber bei 19 Prozent stünde. Ähnlich fällt der Vergleich der Landtagswahl mit der Bundestagswahl von 2025 aus.

In der Begründung des OVG wird politische Intention deutlich und verrät das OVG ungewollt überdies die politische Choreographie. So heißt es in der Begründung des OVG:

„Mit Schreiben vom 14. Juli 2025 ‚an die betroffenen Kommunen‘ – dies waren offenbar diejenigen Kommunen, die im Jahr 2025 Wahlen von kommunalen Wahlbeamtinnen und -beamten durchzuführen hatten beziehungsweise haben – erinnerte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz an die Anforderungen bei der Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge.“

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz wird von Thomas Linnertz geleitet, über den Wikipedia vermerkt: „Nachdem Linnertz im Zusammenhang mit dieser Aufgabe der ADD mehrfach als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss 18/1 ‚zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz, deren Folgen und zur rechtlichen und politischen Verantwortung der Landesregierung, ihrer nachgeordneten Behörden sowie aller sonstigen öffentlichen Stellen hierfür‘ des Landes Rheinland-Pfalz ausgesagt hatte, erstattete Dirk Herber, Obmann der CDU-Landtagsfraktion, am 9. Mai 2023 Strafanzeige wegen falscher uneidlicher Aussage (§ 153 StGB) vor dem Ausschuss.[4] Linnertz hatte gegenüber dem Ausschuss von ‚ausschließlich dienstlichen‘ Gründen gesprochen, den Urlaub seiner Vizepräsidentin Begoña Hermann in den USA trotz der Katastrophe zu genehmigen; direkt nach der Sitzung und seiner Aussage machte Linnertz gegenüber dem SWR „gewichtige private“ Gründe geltend. Mit Pressemitteilung vom 23. August 2023 teilte die leitende Oberstaatsanwältin Keller mit, dass die Aufnahme von Ermittlungen mangels Anfangsverdachtes abgelehnt wurden.“

Linnertz’ Behörde erinnert also plötzlich daran, dass die eingereichten Wahlvorschläge zu prüfen seien. Dem kommt die Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen umgehend nach, erkundigt sich beim Innenminister, der ohnehin schon einmal in öffentlichen Einlassungen davon sprach, Mitgliedern der AfD den Eintritt in den Staatsdienst zu verwehren, ausgerechnet über den Kandidaten der AfD. Die Hobby-Philosophen des Verfassungsschutzes tragen ein Material zusammen, das der Oberbürgermeisterin zu erlauben scheint – wie gewollt –, Joachim Paul von der Wahl auszuschließen.

Im Beschluss des OVG heißt es nun verräterisch:

„Mit Schreiben vom 29. Juli 2025 übersandte die Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums des Innern und für Sport der Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwigshafen am Rhein die aus dortiger Sicht relevanten offenen und gerichtsverwertbaren Erkenntnisse zum Antragsteller.“

Niemand kann verübelt werden, wenn er darin ein abgekartetes Spiel zu sehen meint.

Das OVG behauptet, dass die Durchführung der Wahl wichtiger sei als der Schutz des passiven und des aktiven Wahlrechts der Bürger, in diesem Fall von Ludwigshafen. Man könne ja hinterher Beschwerde einreichen, führt aber vorsorglich aus, dass das nicht viel Zweck haben dürfte. Auch das OVG argumentiert durch und durch politisch. Pauls Anwalt, Dr. Christian Wirth, kommentierte das Urteil so:

„Leider hat das OVG RLP die überraschende, aber falsche Rechtsauffassung des VG übernommen, dass es einen einstweiligen Rechtsschutz im Vorfeld der OB-Wahlen nur in Evidenzfällen gebe und diese Evidenz verneint, obwohl die Vorwürfe des Verfassungsschutzes offensichtlich konstruiert und von der politischen Konkurrenz bestellt sind. Das hinterlässt einen bitteren Beigeschmack und verletzt den Grundsatz der allgemeinen und gleichen Wahl.“

In Rheinland-Pfalz lernt man jedenfalls, was die Freiheit der Wahlen betrifft von der DDR. Die Oberbürgermeisterin war bis heute nicht in der Lage, TE das Protokoll des Wahlprüfungsauschusses, das dazu führte, Joachim Paul die Kandidatur zu verwehren, vorzulegen. Existiert das Protokoll überhaupt?

Spötter jedenfalls sagen, dass man das Schild OVG in Koblenz durch einen Dante-Vers aus dem dritten Gesang des Infernos ersetzen will: „laßt, die ihr eingeht, alle Hoffnung fahren.“

Offensichtlich kann sich die SPD sich nicht mehr in freien und demokratischen Wahlen durchsetzen. Sie muss die Spielregeln verändern, um im Spiel zu bleiben.

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