
Das Bürgergeld hat sich zum Fass ohne Boden entwickelt: Wer nicht arbeiten will, muss nicht – der Staat zahlt trotzdem. Für die arbeitende Mitte wird das Bürgergeld zum Mühlstein um den Hals, der sie mit in den Abgrund zieht, während Politik und Jobcenter nur noch zuschauen und den Missbrauch verwalten statt verhindern – oder ihn grenzenlos naiv gar fördern.
TE hat erst am 4. Juni dokumentiert, wie das zum 1. Januar 2023 von der „Ampel“ eingeführte Bürgergeld zu Buche schlägt.
Folge: Laut Umfragen hält eine Mehrheit der Deutschen derzeit das Bürgergeld eher für einen Anreiz, NICHT zu arbeiten. Ebenfalls eine Mehrheit wünscht sich eine strengere Praxis bei der Gewährung von Bürgergeld.
In der „hohen“ Politik kommt diese Einschätzung – viel zu spät und ohne erkennbare Wirkung – an. Die Jobcenter sollen künftig eigentlich strenger vorgehen, wenn Bürgergeld-Empfänger Termine versäumen, sich arbeitsunwillig zeigen oder falsche Angaben machen. Man setze auf „spürbare Konsequenzen“, sagt Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Nicht überall in Deutschland hat sich das wohl herumgesprochen. Oder aber Frau Bas wollte nur verbale Placebos verteilen, damit das arbeitende Volk wieder still ist.
Nun also der neueste „Gag“ an „spürbarer Konsequenz“: Das offenbar besonders „bürger“-freundliche Jobcenter in Dortmund – zuständig für 90.000 (!) Bürgergeldempfänger – gewährt 5.000 bzw. 3.000 bzw. 2.000 Euro Bürgergeld für den Kauf eines Autos, eines E-Bikes oder eines Motorrollers und 3.000 Euro für den Erwerb eines Führerscheins.
Man will die Empfänger des Bürgergeldes mit solchen Sonderzahlungen locken, auf dass sie dann einen Job als Lieferfahrer, Pizzabote oder in der ambulanten Pflege annehmen. Voraussetzungen: ein unbefristeter Arbeitsvertrag und ein Arbeitsort, der nicht (oder nur schwer) mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist. Naive Frage am Rande: Welcher Ort im dichtbesiedelten Ruhrpott ist eigentlich schwer erreichbar?
Die entsprechende „Ermessenslenkende Weisung“ des Dortmunder Amtes liegt „BILD“ vor. Dort heißt es: „Der Zuschuss für einen Pkw beträgt maximal 5.000 EURO, für einen Roller maximal 3.000 EURO, für ein Pedelec, S-Pedelec, eBike oder Mofa maximal 2.000 EURO.“
Der Dortmunder Amtschef Marcus Weichert rechnet mit nur 10 Fällen pro Jahr. Er hält seine 90.000-Empfänger-Klientel wohl für absolut ehrlich. Weichert beschwichtigt: „Das ist eine absolute Ausnahmeregel. Wir gehen von maximal zehn Fällen pro Jahr aus, also 50.000 Euro.“ Ansonsten liege die Bezuschussung im Ermessen der Sachbearbeiter, falls „die Ausübung der in Aussicht stehenden Tätigkeit ein eigenes Fahrzeug erforderlich macht“. Die Kosten dabei müssten „angemessen sein“ und würden „nur in eng definierten Einzelfällen“ gefördert: „In der Regel auch nicht mit voller Kostenübernahme, sondern als Zuschuss.“
Und warum 5.000 Euro? Weichert bemüht die „aktuellen Preise auf dem Gebrauchtwagen-Markt“. Seine Hoffnung sei, „dass sich das gesamtwirtschaftlich für die Gesellschaft auszahlt, wenn unbefristete Arbeitsverhältnisse zustande kommen“. Aber was ist, wenn die 5.000-Euro-Karre bockt, rostet, Reparaturen braucht, Versicherung und Steuern kostet, der Fahrer einen Crash baut? Oder wenn die Karre gewinnbringend weiterveräußert wird?
Insider der Jobcenter wissen: „Das öffnet Betrügern Tür und Tor.“ Denn: Zu groß sei die Gefahr, einfach „abkassiert“ zu werden. So könnte etwa ein Pizzabäcker einen Boten einstellen, vom Amt bis zu 8.000 Euro für Auto und Führerschein erhalten, sich das Geld teilen – und nach sechs Monaten das Arbeitsverhältnis beenden.
Frau Bundesministerin Bärbel Bas, übernehmen Sie! Das Ruhrgebiet ist ja zeit Ihres Lebens Ihr Beritt.