Die Akte Johannes Hillje: Wie uns ARD, ZDF und andere Medien vier Mal einen grünen Wahlkampfberater als Politik-Experten unterjubeln wollten

vor 4 Monaten

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Johannes Hillje ist offizieller Berater der Grünen im Wahlkampf 2025. Diese Information, die zeigt, dass er parteiisch ist, fehlt allerdings in aktuellen Medienberichten, die ihn als überparteilichen Experten präsentieren. Weil damit journalistische Grundsätze verletzt werden, legte NIUS formelle Programmbeschwerde ein.

Seit geraumer Zeit begegnet dem Beobachter der politischen Entwicklung Deutschlands in öffentlich-rechtlichen Medien ein Politikwissenschaftler namens Johannes Hillje, der als überparteilicher „Politikberater“ vorgestellt und als Experte präsentiert wird. Die Tagesschau schreibt beispielsweise aktuell: „Politikberater spricht von Wahlwerbung“. Es geht in dem Beitrag um Elon Musks Wahlempfehlung der AfD.

In dem Tagesschau-Bericht heißt es weiter: „Auch in den sozialen Medien wurde die Entscheidung kontrovers diskutiert, dem Milliardär, der im US-Wahlkampf Donald Trump unterstützte, ein Forum zu bieten.“ Der Politikberater Johannes Hillje schrieb bei X: „Selbst wenn die WELT in jeder Ausgabe bis zur Wahl eine Gegenmeinung zu Musk abdruckte, würde das den unbezahlbaren Wert der Wahlwerbung für die AfD nicht mindern.“ Andere Beispiele finden sich bei ZDF heute, einem Radiobeitrag des Deutschlandfunks, einem Artikel der Tagesschau und der Rheinischen Post. Nachfolgend Screenshots der Beiträge:

ZDF, Deutschlandfunk, Tagesschau und Rheinische Post in aktuellen Artikeln. Hilljes Beschäftigung als Wahlkampfberater der Grünen bleibt unerwähnt

Brisant darin ist: Zum Zeitpunkt des Erscheinens dieser Beiträge ist Johannes Hillje bereits offizielles Mitglied im Wahlkampf-Team der Grünen für die kommende Wahl. Er befindet sich also höchstpersönlich im parteipolitischen Machtkampf – doch der Leser beziehungsweise Hörer erfährt davon nichts. Stattdessen suggerieren die Beiträge, dass hier jemand mit der kühlen Distanz des Experten Phänomene analysiert, vorzugsweise solche, die mit der AfD zusammenhängen. Hillje äußert sich allerdings auch zur SPD und der CDU, die ebenfalls Konkurrenzparteien zu seiner Partei sind. Im Feld rechts findet sich sein Name unter „Beratung“.

Damit liegt ein Interessenkonflikt vor, den öffentlich-rechtliche Medien verschweigen. Wenn Hillje über Konkurrenzparteien der Grünen spricht, dann aus dem fürs eigene Fortkommen zentralen Interesse, gute Wahlergebnisse für die Grünen herbeizuführen. Wenn Hillje über andere Parteien spricht, dann ist das so, als würde Robert Habeck oder Ricarda Lang über sie sprechen. Um seine Aussagen einordnen zu können, müsste der Leser die Information, dass Hillje im Wahlkampf-Management der Grünen tätig ist, an prominenter Stelle erfahren. Dass eben das nicht geschieht, wird in den sozialen Medien seit Längerem heftig kritisiert.

Dabei ist die parteipolitische Ausrichtung Hilljes einschlägig bekannt. Johannes Hillje ist seit vielen Jahren eindeutig dem Parteien-Spektrum der Grünen zuzuordnen. 2014 leitete er sogar den Europawahlkampf der Europäischen Grünen Partei. Die Grünen-nahe Heinrich-Böll-Stiftung stellt Hillje ehrlicher als der öffentlich-rechtliche Rundfunk vor, nämlich als „Politik- und Kommunikationsberater in Berlin und Brüssel“, seine „Themen: Kommunikation, Campaigning“. Wer aktiv Kampagnen organisiert, ist kein neutraler Beobachter, sondern jemand, dessen Blick durch den eigenen Aktivismus gebrochen ist. Weil das Fehlen dieser Informationen nicht akzeptabel ist, hat NIUS Programmbeschwerde eingelegt. Auch Sie können dies tun:

Schreiben Sie dazu an [email protected], im Fall des ZDF findet sich hier ein Formular, im Fall des Deutschlandfunks hier. Formelle Programmbeschwerden betreffen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, da diesem ein gesetzlicher Auftrag zukommt. Die Rheinische Post zu kontaktieren, wäre hier möglich. Programmbeschwerden setzen voraus, dass gegen objektive journalistische Grundsätze verstoßen wurde, wie sie im Pressekodex festgeschrieben sind. In den hier genannten Fällen wurde gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen, insofern Informationen, die zur Beurteilung des Sachverhalts entscheidend, nicht berichtet werden. Exemplarisch kann eine formelle Programmbeschwerde so aussehen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Medienbericht (https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/elon-musk-gastbeitrag-welt-100.html) stellen Sie Johannes Hillje, der Wahlkampfberater für die Grünen ist, als parteilich neutralen Politikberater vor. Sie zitieren ihn wie einen objektiven Experten und erwecken damit den falschen Eindruck parteipolitischer Neutralität. Damit verletzen Sie Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit) und Ziffer 2 (Sorgfalt) des Pressekodex. Ich lege deshalb eine formelle Programmbeschwerde ein und fordere Sie auf, Hilljes Tätigkeit für die Grünen künftig nicht mehr zu verschweigen.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Perrefort

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