
Eine junge Frau soll ihren Job verloren haben, weil sie einen vorgegenderten Arbeitsvertrag abänderte. Das berichtet die Betroffene auf der Plattform „Stoppt Gendern“, die Fälle dokumentiert, in denen Personen Nachteile wegen der Ablehnung der Gendersprache erfahren haben.
Der 30-jährigen Bernadette B. sei bei ihrem Arbeitgeber demnach zunächst mitgeteilt worden, dass es keine gesetzliche Genderpflicht gebe, jedoch eine „moralische Verpflichtung“. Nachdem sie dies infrage stellte, sei ihr gekündigt worden. Juristisch wolle sie nicht gegen die Kündigung vorgehen.
„Diese Leute, die so etwas machen, sichern sich natürlich auch ab“, zitiert die Berliner Zeitung Sabine Mertens, welche die Plattform „Stoppt Gendern“ ins Leben gerufen hat – sie ist Kunsthistorikerin und Vorstandsmitglied des Vereins Deutsche Sprache e. V. Ihr Ziel ist es, eigenen Angaben zufolge, „die schweigende Mehrheit“ gegen eine „Gender-Minderheit“ zu mobilisieren.
Mertens spricht gegenüber der Berliner Zeitung von einem „Klima der Angst“, besonders in Arbeitsverhältnissen. Viele Menschen würden sich dem Druck beugen, um berufliche Nachteile zu vermeiden. Auch aus Unternehmenskreisen würden Berichte über impliziten Genderzwang an sie herangetragen, obwohl eine gesetzliche Grundlage dafür nicht existiere.
Die gesellschaftliche Entwicklung hin zur Verwendung genderneutraler Sprache sieht Mertens kritisch. Sie bezeichnet den Prozess als schleichend und institutionell getragen. Widerstand dagegen, etwa in Form von Volksinitiativen, werde teilweise als „undemokratisch“ bezeichnet. „Da fragt man sich doch wirklich, wo wir hier eigentlich sind“, sagt Mertens und betont die Bedeutung demokratischer Beteiligung. Ein „Schwarzbuch“ mit dokumentierten Fällen soll laut Mertens bis Jahresende veröffentlicht werden, wie die Berliner Zeitung berichtete.
Neben der eingangs genannten Kündigung betrifft ein weiterer dokumentierter Vorfall den Unterricht an einer Grundschule, in dem ein Schüler laut Angaben seines Vaters ein Arbeitsblatt ausfüllen musste, bei dem falsch gegenderte Wörter korrigiert werden sollten. Auf Instagram teilte die Initiative einen Beitrag, auf welchem ein weiteres Arbeitsblatt aus einer Grundschule in Nordrhein-Westfalen zu sehen ist.
Die Schüler der dritten Klasse sollten dort erklären, warum man gendern sollte und Beispiele von gegenderten Berufsbezeichnungen aufführen. Zudem sollten sie die Unterschiede zwischen „Gender-Doppelpunkt“, „geschlechtsneutralem Plural“ und einer „neutralen Formulierung“ aufführen.