Justizministerin kündigt verpflichtende Versicherung gegen Klimaschäden an

vor 17 Tagen

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Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD auf die Einführung einer verpflichtenden „Elementarschadenversicherung“ geeinigt. Das möchte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig jetzt in die Tat umsetzen. „Wir brauchen eine bessere Absicherung vor Naturkatastrophen, dazu gehört auch ein breiter Versicherungsschutz gegen Elementarschäden“, erklärte die SPD-Politikerin gegenüber der Augsburger Allgemeinen. Die Details möchte die Ministerin jetzt prüfen lassen.

Konkret geht es um eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden – also solche, die beispielsweise durch den Klimawandel vermehrt auftreten, wie oft argumentiert wird. Die „Folgen von Hochwasser und Starkregen sind oft ein Albtraum für die Betroffenen“, erklärte auch Hubig. Der „Klimawandel macht solche Extremwetterereignisse wahrscheinlicher und heftiger“.

Bei der Abschließung einer neuen Wohngebäudeversicherung sollen Objektbesitzer deshalb künftig auch für die Elementarversicherung zahlen müssen. Um das zu ermöglichen, möchte Hubig in den kommenden Jahren ein Gesetz einführen lassen, „das schützt, vorsorgt und solidarisch absichert“. Weil es in der Vergangenheit bereits Kritik an dem Vorhaben gab, nennt die Bundesjustizministerin das Vorhaben „anspruchsvoll“. Denn weder Wohneigentümer noch deren Mieter dürfen „finanziell überfordert werden“.

Bereits unter der Ampel sollte die Pflichtversicherung eingeführt werden – die FDP stemmte sich jedoch dagegen, weil die neue Pflichtkomponente zu drastischen Mehrkosten führen könnte. Während einzelne Verbände das Vorhaben begrüßen, gibt es auch einige, die eine Einführung der obligatorischen Elementarversicherung aus diesem Grund ablehnen. „Eine Versicherungspflicht verhindert keinen Schaden“, erklärte etwa Alexander Wiech, Mitglied der Bundesgeschäftsführung von Haus & Grund, gegenüber dem Handelsblatt.

Einer Berechnung des Verbraucherportals Check24 für die Bild zufolge könnten Eigentümer durch den Pflichtbestandteil sogar bis zu 1.600 Euro im Jahr mehr bezahlen müssen. Auch in nicht von Extremwettern betroffenen Regionen könnten hunderte Euro fällig werden. Hauseigentümer, die in solchen Gebieten wohnen, könnten also mehr oder weniger zwecklos zur Kasse gebeten werden.

Für andere Regionen verspricht die Bundesregierung immerhin eine „staatliche Rückversicherung“ in Aussicht. Werden neue Bauprojekte in gefährdeten Arealen durchgeführt, könnte bei Elementarschäden in diesen Gebieten deshalb der Bund zur Kasse gebeten werden, so ist es dem Koalitionsvertrag zu entnehmen. Außerdem soll ein Opt-Out-Verfahren geprüft werden.

Mit diesem könnten die Wohneigentümer aus der Pflichtversicherung aussteigen, wenn sie aktiv dagegen widersprechen. Ob diese Möglichkeit in die Tat umgesetzt wird, muss die Bundesregierung jetzt beraten. Derzeit sind etwas mehr als 50 Prozent der Häuser in Deutschland gegen Elementarschäden versichert.

Spätestens nach der Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 – die auch auf politische Versäumnisse bei der Prävention zurückzuführen war – wurde das Thema immer stärker diskutiert und landete nach dem erfolglosen Antrag der Union im Bundestag sogar in deren Wahlprogramm. „Extremwetter-Ereignisse nehmen in Deutschland stark zu“, hieß es da in der Begründung. Ein Argument, das auch in der Klimaschutz-Szene immer wieder angeführt wird.

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