
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg hat sich gegen ein Parteiverbotsverfahren der AfD auf Bundesebene ausgesprochen. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung erklärte die CDU-Politikerin und ehemalige Vizepräsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz, „ein Verbotsverfahren hat zum jetzigen Zeitpunkt wenig Aussicht auf Erfolg.“
Während ihrer Zeit als Verfassungsschützerin war sie auch an der Bewertung des Inlandsgeheimdienstes der AfD als „rechtsextremer Verdachtsfall“ beteiligt, der Vorstufe zur Hochstufung als „gesichert rechtsextrem“. Diesen letzten Schritt hatte der Verfassungsschutz im Mai vollzogen, nachdem das dazugehörige Gutachten vom Cicero veröffentlicht wurde. Die AfD klagte jedoch vor dem Verwaltungsgericht Köln, woraufhin die Behörde eine Stillhaltezusage abgab (Apollo News berichtete).
Aus ihrer Zeit beim Verfassungsschutz kennt Badenberg also die Abläufe und war auch an dem gescheiterten Verbotsverfahren gegen die NPD beteiligt. „Das Bundesverfassungsgericht hat die Hürden in seinem Urteil klar benannt: Es reicht nicht, dass eine Partei verfassungsfeindliche Positionen vertritt“, erklärte sie dazu. Eine Partei müsse aktiv kämpferisch gegen das Grundgesetz, gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agieren.
Doch dafür sieht Badenberg auf Basis des aktuellen öffentlichen Wissensstands offenbar keine auf die Gesamtpartei anwendbaren Anhaltspunkte. Auch die Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ der Landesverbände in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg reiche für ein Verbot nicht aus – ihre Kritik an der Partei schmälert das jedoch nicht.
„Sie agiert strategisch und bewegt sich zumeist haarscharf unterhalb der Schwelle dessen, was ihr juristisch gefährlich werden könnte“, kritisierte die Justizsenatorin die AfD. Und: Wenngleich nicht gegen den Bundesverband vorgegangen werden könne, sollten Verbotsverfahren gegen die hochgestuften Landesverbände geprüft werden, fordert Badenberg.
Von Thüringens Innenminister, Georg Maier, forderte sie etwa, ein Verbotsverfahren gegen den thüringischen Landesverband der AfD zu prüfen. „Gerade dort ist der Nachweis deutlich einfacher zu führen, insbesondere mit Blick auf konkrete Aussagen und Konzepte zur Umsetzung verfassungsfeindlicher Pläne“, meinte Badenberg.
Sie hatte aber auch Kritik für den SPD-Politiker übrig: Er würde den Eindruck erwecken, dass bereits genügend belastendes Material für ein Verbotsverfahren auf Bundesebene vorläge. Generell hat die CDU-Politikerin für die SPD, mit der die Christdemokraten nicht nur im Bund, sondern auch in Berlin koalieren, vor allem kritische Worte übrig.
Sie kritisierte die Partei auch, weil die Sozialdemokraten auf dem Parteitag im Juni einstimmig beschlossen hatten, ein Parteiverbotsverfahren bundesweit vorbereiten zu wollen (mehr dazu hier). „Doch das Recht ist kein politisches Instrument. Es lässt sich nicht nach parteipolitischer Färbung biegen, und genau das muss in einem demokratischen Rechtsstaat auch so bleiben“, hielt Badenberg eindeutig fest.