
In Großbritannien könnten bald auch süße Milchshakes und ähnliche Getränke mit einer Steuer belegt werden. Das britische Finanzministerium prüft eine Ausweitung der bestehenden Zuckersteuer, die seit 2018 für Softdrinks mit hohem Zuckergehalt gilt.
„Unser Land steht vor der gewaltigen Herausforderung anhaltend hoher Zahlen von Fettleibigkeit und Übergewicht“, heißt es in einem aktuellen Papier der Behörde. Fast zwei Drittel der Erwachsenen sowie ein Drittel der Kinder seien betroffen – mit immensen Kosten für das nationale Gesundheitssystem.
Der neue Vorschlag sieht vor, auch Getränke auf Basis von Milch oder pflanzlichen Alternativen wie Haferdrinks zu besteuern, sofern ihr Zuckergehalt bestimmte Grenzwerte überschreitet. Diese Produktkategorie war bisher ausgenommen, unter anderem wegen Bedenken hinsichtlich der Kalziumversorgung.
Ziel der Maßnahme ist es, Hersteller dazu zu bringen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken. Die bisherige Zuckersteuer auf Softdrinks habe bereits Wirkung gezeigt, schreibt das Ministerium. Viele Unternehmen hätten ihre Rezepturen angepasst, sodass rund 89 Prozent der in Großbritannien verkauften Softdrinks gar nicht mehr unter die Abgabe fielen.
Die Steuer zeige laut Ministerium, „was erreicht werden könne, wenn man die Ursachen des übermäßigen Zuckerkonsums bekämpfe“. Demnach habe die Industrie den Zuckergehalt in Getränken um durchschnittlich 46 Prozent gesenkt. Diskutiert wird nun auch, die Schwelle für die Steuerpflicht von fünf auf vier Gramm Zucker pro 100 Milliliter zu senken. Eine Entscheidung steht noch aus.