Lesen Sie mal, wofür man keine Hausdurchsuchung bekommt: Holocaustverherrlichung und Vergewaltigungsdrohung – mutmaßlicher Täter ein Syrer

vor 10 Monaten

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Bildquelle: NiUS

Die „Schwachkopf“-Affäre schlägt Wellen. Die Regierung steht seit einigen Tagen in der Kritik, weil ans Licht kommt, wie häufig es Bürger wegen Nichtigkeiten mit der Staatsgewalt zu tun bekommen. Demgegenüber scheint die Staatsanwaltschaft eine auffällige Milde an den Tag zu legen, wenn es um Online-Straftaten von Migranten geht.

Während ein Retweet eines Internetbildchens, auf dem Robert Habeck als „Schwachkopf Professional“ dargestellt wird, dazu führen kann, dass die Polizei im Morgengrauen vor der Haustür steht, wird ein Syrer wohl ungeschoren davonkommen, obwohl er den Holocaust rechtfertigte und eine Frau heftig beleidigte, mit Vergewaltigung drohte und in Angst versetzte. Das alles geschah auf der Facebook-Seite der israelischen Botschaft.

Was genau ist passiert? Kurz nach dem Hamas-Massaker am 7. Oktober 2023 begrüßte und verherrlichte ein Syrer auf der Seite der israelischen Botschaft den Holocaust: Er schrieb: „Nero hat auch Millionen umgebracht und auch ganze Rom verbrannt. Warum soll es traurig sein, 6 Millionen Juden zu verbrennen?“

Einer Frau, Lisa A. (Name geändert), drohte er obendrein mit einer bestialischen Vergewaltigungsdrohung: „Ich wusste nicht, wie krank und ekelhaft du bist, bis ich dich in Facebook gesucht habe. Schade, dass ich deine Adresse nicht kenne, ansonsten würde ich mit meinem Pferd zu dir kommen. Mein Pferd würde dich mit seinem Stück gut erziehen, was deine verfluchte Eltern nicht schaffen konnten. F i c k d i c h S c h l a m p e.“ Er setzte nochmal nach mit: „S c h l a m p e“.

Nach NIUS-Informationen ist der mutmaßliche Täter in Syrien geboren und eingebürgert: Er besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Was passierte dann? Das Opfer dieser Straftaten, Lisa A., setzte alle Hebel in Bewegung, damit etwas passiert: Zunächst hat Lisa A. die Meldestelle Hessen gegen Hetze informiert und Strafanzeige bei der Online-Wache Sachsen-Anhalt gestellt. Dann wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt die scheußlichen Kommentare als verfolgungswürdig ansah. Sie gab die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft in Halle ab, wo der mutmaßliche Täter wohnt. Von dort wurde sie an das LKA Berlin weitergeleitet, damit Lisa A. zur Sache vernommen werden kann.

Sitz der Staatsanwaltschaft Halle (Saale)

Am 12. Juni 2024 wurden die Ermittlungen schließlich eingestellt, wie Lisa A. auf Nachfrage erfuhr. NIUS liegt das Schreiben vor, in dem es heißt:

„Auf lhre Anfrage wird mitgeteilt, dass das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde. Es war im Ergebnis nicht auszuschließen, dass der strafbare Post von einem anderen als dem Beschuldigten verfasst wurde.“

Bei diesem „anderen“ handelt es sich um den Bruder des Beschuldigten. Die Theorie der Staatsanwaltschaft: Das (inzwischen gelöschte) Facebook-Konto, von dem die Straftaten ausgingen, lautet: „alex.hema. 16“. Der Bruder des Beschuldigten heißt mit Zweitname „Iskander“, was die persische Version von „Alexander“ ist. Deswegen könne es auch der Bruder sein, so die Justiz. Gegen ihn wurden allerdings keine Ermittlungen eingeleitet.

Auch eine Beschwerde von Lisa A. gegen die Einstellung der Ermittlungen blieb letztlich erfolglos. Der Generalstaatsanwalt von Sachsen-Anhalt bleibt bei der Theorie, dass es auch der Bruder gewesen sein könnte. Der finale Stand: keine Ermittlungen. Die Straftaten bleiben für den Täter folgenlos. Lisa A. gegenüber NIUS: „Bevor sich die Staatsanwaltschaft in Onomastik [Namensforschung, Anm. d. Red.] übt, hätte sie eine Hausdurchsuchung verfügen können. Für mich ist die Staatsanwaltschaft in Halle eine komplette Fehlbesetzung. Diese Leute dürften auch keine Entscheidungsgewalt haben – so sehe ich das.“

Es bleiben Fragen offen: Warum wurde keine Hausdurchsuchung angeordnet, die im Fall von Holocaustverharmlosung und Vergewaltigungsdrohung durchaus angebracht wäre? Warum wurden die syrischen Brüder nicht vernommen, um aufzuklären, wer von beiden die antisemitischen und frauenfeindlichen Straftaten begangen hat?

Wie kann das sein, wenn selbst Nichtigkeiten wie ein „Schwachkopf“-Meme für Robert Habeck genügen, um Hausdurchsuchungen zu ermöglichen? Wird mit zweierlei Maß gemessen, wenn Täter Migranten sind? Der Verdacht drängt sich auf.

Lesen Sie auch:Anschwärz-Agentur wirbt mit Moderatorin, die Merz „Schwachkopf“ nannte

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