
Nun soll sie also kommen, die Videoüberwachung mit Gesichtserkennung dank Künstlicher Intelligenz (KI). In Hessen will die CDU sie zuerst einführen, später bundesweit. Das Pilotprojekt soll eine „Videoschutzanlage“ im Frankfurter Bahnhofsviertel werden. Offenbar hält man es für nötig. Von dieser „Schutzanlage“ werden aber nicht nur die Bahnhofskriminellen aufgezeichnet und durch KI gesichtet, sondern alle Reisenden und Passanten. Grundsätzlich sollen nur Bewegungsmuster wie „Faustschläge oder Taschendiebstähle“ mittels KI aus dem Videomaterial herausgefiltert werden, wie es im neuen hessischen Polizeigesetz vom letzten Dezember heißt. Aber zur Abwehr „erheblicher Gefahren“ kann auch die biometrische Gesichtserkennung via KI zum Einsatz kommen. „Keiner will chinesische Verhältnisse bei der Videoüberwachung“, heißt es nun wiederum vom zuständigen Minister Roman Poseck (CDU). Aber um ein „Höchstmaß an Sicherheit“ geht es dann eben doch, das man anscheinend nicht mehr anders erreichen kann.
Man hatte übrigens schon gehört, dass KI der Polizei nützlich sein kann. Die Gewalt-Aufstände einer angeblichen „eritreischen“ Oppositionspartei (im mittelhessischen Gießen) durchleuchteten die hessischen Beamten auch mittels KI, wie es hieß, um Personen und Handlungsweisen (?) zu identifizieren. Im Sport gibt es so etwas ja auch schon. Die Anwendung von KI hat also nicht unbedingt etwas mit der systematischen Überwachung des öffentlichen Raums zu tun. Das Videomaterial aus Gießen war von den Gewalttätern selbst veröffentlicht worden.
Es ist aber nicht nur das. Auch die Vorratsdatenspeicherung ist in der neuen klein-großen Koalition wieder ein Thema. Auch hier sollen wiederum anlasslos die Kommunikationsspuren aller Nutzer, gleich ob am Handy oder Computer, gleichermaßen abgespeichert werden. Damit wird der Bürger wieder etwas gläserner. Die Eingrenzung (oder gleich ganz Abschaffung) des Bargelds wird das Übrige tun. Anlasslos – das bedeutet, dass kein Richter über die Abhörmaßnahme entscheiden muss.
Der Exekutive werden die Hände entbunden, sie wird entfesselt. Dadurch sollen angeblich Straftaten verhindert werden. Wird das funktionieren? Den Messerstecher auf der Straße wird man so jedenfalls nicht vorzeitig fangen. Aber vertrauliche Gespräche existieren dann künftig nicht mehr, weder im Netz noch am Fernsprecher. Von Kritikern wird auch eingewandt, dass der reale Nutzen verhältnismäßig gering sei, weil es ja nur um die nachträgliche Rekonstruktion geht. Das Verbrechen ist jeweils schon geschehen. Der Eingriff in die Grundrechte aller Bürger wäre dagegen unverhältnismäßig hoch.
Aber es ist nicht nur das. Es ist ja vor allem die öffentliche Sicherheit, die gefährdet ist durch die neuen, schon angeklungenen Gefahren. Dorf- und Stadtfeste können nicht mehr gesichert werden. Was tun? Die Stadt Dorsten in Nordrhein-Westfalen will „Gefahrenräume“ besser ausweisen, mit gelben, roten und grünen Achtung-Schildern (TE berichtete). Keine guten Chancen für Farbenblinde, denn die Schilder unterscheiden sich daneben nicht.
Der Bürger soll nun selbst eine Art Sicherheitsmanagement antreten, weil der Staat diese Aufgabe versäumt hat, zuerst beim Grenzschutz versäumt, dann auch bei Laxheit im Umgang mit offensichtlichen Gesetzesbrechern im Inland. Doch wie eben gesehen, dürfte die Verhinderung der offenkundigen Straftaten eben nicht die Priorität der neuen Koalitionsparteien sein. Dafür die Überwachung der Bürger.
In Berlin sind es die petitionsmäßig geforderten Frauenabteile in der U-Bahn, die zeigen, dass die Sicherheit im öffentlichen Raum erodiert. Dort müsste der Staat rasch erste Hilfe leisten. Doch es ist vermutlich auf eine Art zu spät. Zehn Jahre Grenzöffnung rächen sich nun. Frauen und vor allem junge Frauen können in Berlin nicht mehr frei im öffentlichen Raum zirkulieren. Es bietet sich eine Art säkulare Hipster-Burka an, die in Form sehr weiter Hosen und Überwürfe schon in der Mode der Jugend existiert. So werden Belästigungen durch junge Männer vermieden. Aber nicht alle Gefahren können so vermieden werden. Das ist klar.
Ein Rückzug aus dem öffentlichen Raum kündigt sich so an und wird schon offenbar. Messertaten beherrschen weiterhin die Schlagzeilen. Beispiele aus der Berichterstattung zweier Tage:
• „Burscheid: Messerangriff vor Sonnenstudio – Täter festgenommen“ • „Schüsse und Messer-Attacke in Berlin! Täter nach Flucht gefasst“ • „24-Jähriger soll Mann mit Messer schwer verletzt haben“ (Gelsenkirchen) • „Beim Familienessen: Mann sticht mit Messer auf Verwandten ein“ (Spandau) • „Mann in Pinneberg bedroht fünf Grundschulkinder mit einem Messer – Polizei sucht Zeugen“ • „Mann mit Messer verletzt“ (Paderborn) • „36-Jährige soll in Mainburg mit Messer auf Ehemann losgegangen sein“ • „Radler streitet sich in Nürnberg mit Fußgänger: Dann kommt er mit einem Messer zurück“
Das eine ist die gesellschaftliche, von allen erlebte Realität, das andere sind die Maßnahmen, die sich die Politik nicht gerade erst ausdenkt, sondern die seit Jahren fertig in den Schubladen der Sozial- und Christdemokratie liegen und die nun plötzlich wieder helfen sollen. Der Nutzen bleibt wie bei der Vorratsdatenspeicherung unsicher, die Eingriffe in die Grundrechte aber sind eindeutig.
Denn niemand will ja „chinesische Verhältnisse“ an deutschen Bahnhöfen, obwohl man mit der Einführung der Covid-Zertifikate schon einmal einen kleinen Ausflug in diese Gefilde gemacht hatte. Die Kameras sollen nun aber doch kommen. Das ist eben das „Höchstmaß“ an Sicherheit, wenn auf der anderen Seite immer neue Straftäter oder auch psychisch auffällige Personen ungehindert die Landesgrenzen überschreiten dürfen und hier sogar noch als „Schutzsuchende“ hofiert werden. Aus der Nicht-Sicherung der Landesgrenzen folgen zuletzt eingeschränkte Bürgerrechte im Innern.