Weil sie strafunmündig sind: Polizei muss 104.233 „tatverdächtige Kinder“ laufen lassen

vor 5 Monaten

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In Deutschland sind Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren strafunmündig (§ 19 StGB). Da das hinreichend bekannt ist, kommt es immer wieder zu Straftaten Minderjähriger, die dann aber nicht verfolgt werden können. Erst kürzlich deckte Europol auf, wie kriminelle Netzwerke Kinder und Jugendliche für ihre Aktivitäten anlocken und einbinden.

Die AfD wollte von der Regierung Zahlen und Fakten zu jungen Tätern haben. Das Bundesinnenministerium hat auf die Anfrage geantwortet. Demnach zählte die Polizei im vergangenen Jahr 104.233 „tatverdächtige Kinder unter 14 Jahren“. Anteil an den „Straftaten insgesamt“: 4,6 Prozent.

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