
Ein Mann kauft ein zwölfjähriges Mädchen als „Ehefrau“ für seinen jüngeren Bruder. Es wird gequält, missbraucht und als Hausdienerin der Großfamilie ausgebeutet. Ein Fall, der sich nicht etwa unter den Taliban zugetragen hat, sondern mitten in Deutschland.
Zu befürchten haben die Täter wenig: Am 28. Januar wurde am Landgericht Essen ein 33-jähriger Syrer vom Vorwurf der Beihilfe zu schwerem sexuellen Missbrauch freigesprochen. Er hatte für seinen seit 2015 in Deutschland lebenden jüngeren Bruder eine Ehe arrangiert – oder besser gesagt, ein Mädchen gekauft: Für 2.000 Dollar wurde es dem Bruder überlassen, und kam als seine „Braut“ mit gefälschter Geburtsurkunde nach Deutschland.
Der zum Zeitpunkt der Eheschließung 20-jährige Bruder des nun Freigesprochenen wurde bereits zu einer Jugendstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Für Missbrauch von Kindern in 19 Fällen, teils in Tateinheit mit Vergewaltigung sowie für gefährliche bzw. vorsätzliche Körperverletzung in mehreren Fällen.
Beide Urteile machen sprachlos. Die deutsche Justiz erweist sich als unfähig, mit solchen Tätern adäquat umzugehen: Die Anwendung des Jugendstrafrechts ist Ausdruck einer Fehleinschätzung, die man nur grenzenloser Naivität oder völligem Desinteresse zuschreiben kann.
Es handelt sich hier um Männer, die genau wissen, was sie tun. Sie verachten Frauen; gedeckt und geschützt durch ihre Großfamilien verhöhnen sie den deutschen Staat, an dem sie sich zugleich bereichern.
Die Islamismus-Expertin Sigrid Herrmann schildert auf ihrem Blog „Islamismus und Gesellschaft“ schwer erträgliche Details über die Tortur, die das Mädchen über sich ergehen lassen musste: Das Mädchen sei „mit der Faust, der flachen Hand sowie mit einem Gürtel geschlagen“ worden, „auch habe ihr „Ehemann“ ein Kabel um ihren Hals gelegt und zugezogen. Eine Polizistin schilderte, ihr habe das Mädchen erzählt, auch gewürgt worden zu sein“, so berichtet Herrmann von der körperlichen Misshandlung des Kindes. Auch über den sexuellen Missbrauch sind detaillierte Beschreibungen bekannt. Allerdings lediglich „aus zweiter Hand“, wie Herrmann bemerkt: Das Mädchen hatte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, sodass lediglich Berichte der Polizisten und Sozialarbeiter vorlagen, denen es sich anvertraut hatte. Ein schwerer Schlag für die Anklage.
Das Martyrium, das hinter diesen Aussagen steht, ist kaum vorstellbar. Kindesmissbrauch und Ausbeutung, die de facto Sklaverei gleichkommt, finden unter den Augen deutscher Behörden statt. Laxe Urteile bestätigen die Täter darin, dass Leben und Würde eines Mädchens nicht viel wert sind, und dass der deutsche Staat ihrem Treiben kein Ende setzen will.
Während die schriftliche Urteilsbegründung im Falle des Freispruchs noch nicht vorliegt, zitiert die Achse des Guten aus der mündlichen Urteilsverkündung. Der vorsitzende Richter behauptet demnach, der Syrer könne für den Kauf des Mädchens als solches nicht verurteilt werden: Dies sei nicht strafbar. Warum Gesetze gegen Menschenhandel hier nicht zum Zuge kommen, bleibt dem juristischen Laien unverständlich. Offensichtlich braucht Deutschland Gesetze, um einer veränderten Realität Rechnung zu tragen und auch importierte Straftaten ahnden zu können.
Die Täter nutzen das System und die Schwäche der Entscheidungs- und Verantwortungsträger jedenfalls dreist aus.
Komplizen finden sie in Teilen der Gesellschaft, die lieber lautstark „gegen rechts“ und mittlerweile auch gegen die CDU demonstrieren, anstatt die dunklen Seiten dessen wahrzunehmen, was sie als „bunt“ bezeichnen.
Fast noch unerträglicher als das Versagen der Behörden und Institutionen ist das der Gesellschaft: Die Feministinnen, immer dann laut, wenn es gilt, weiße Männer des Sexismus zu überführen, schweigen.
Die Linke, immer auf der Suche nach der unterdrückten Klasse, die es zu befreien gilt, erklärt Zuwanderer währenddessen generell zu Opfern. Jeder Verdacht ihnen gegenüber gilt als rassistisch.
Damit werden die tatsächlichen Opfer nicht nur auf politischer und juristischer, sondern auch auf moralischer Ebene verraten.
Im vorliegenden Fall wird dies besonders deutlich, weil der Freispruch des Syrers zeitlich mit dem Versuch der CDU zusammenfällt, eine Wende in der Migrationspolitik zumindest anzudeuten.
Das am Freitag knapp im Bundestag gescheiterte Zustrombegrenzungsgesetz hätte unter anderem den Familiennachzug für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz ausgesetzt. Just dagegen wendet sich eine „gemeinsame Stellungnahme“ der Evangelischen Kirche in Deutschland und angeblich der katholischen Bischöfe – mittlerweile stellte sich heraus, dass Letztere die Stellungnahme gar nicht autorisiert hatten.
Nun betrachteten die in Syrien verbliebenen Angehörigen des Mädchens nicht so sehr die Familie als hohes Gut, wohl aber das Kind als Ware – und als „Ticket“: Sie hatten darauf spekuliert, sich über den Familiennachzug ebenfalls in Deutschland niederlassen zu können.
Ein Umstand, der die ganze Perversität von Migrationsromantik und angeblicher Nächstenliebe offenbart: Hier sind Kirchenvertreter, die die CDU angreifen, weil diese Familien auseinanderreißen wolle – und ja, die Trennung von den Angehörigen ist für Flüchtlinge eine schwere Belastung. Dass eben dieser Familiennachzug an anderer Stelle Anreiz für Verbrechen und Betrug bietet, wird ignoriert. Verantwortung und Nächstenliebe, ja. Aber nicht gegenüber den Mädchen und jungen Frauen, die benutzt werden, um Menschen „legal“ nach Europa zu schleusen. Wie viele das sind, und viele Menschen auf diese Weise kommen, weiß niemand. Es will auch niemand wissen.
Denn allein beim in Essen verhandelten Fall tun sich Abgründe auf, die jede Diskussion beenden und eine scharfe Kontrolle der Zuwanderung nach sich ziehen würden.
Der Fall wirft also ein Schlaglicht nicht nur auf kulturelle Gepflogenheiten, die wir in Europa nicht dulden dürfen und die sich gleichwohl weitgehend ungestört entfalten, sondern auch auf die Bigotterie derer, die auf Kosten der Schutzlosesten die Kulisse der konfliktfreien multikulturellen Gesellschaft aufrechterhalten.