Klima-Irrsinn: Berlin holzt den Grunewald ab – für Windräder!

vor 3 Tagen

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Bildquelle: Deutschland Kurier

Jetzt soll auch der Berliner Grunewald, die grüne Lunge der deutschen Hauptstadt, für den Windrad-Irrsinn abgeholzt werden! Das plant der schwarz-rote Senat unter dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU).

Der Grunewald umfasst 45 Millionen Quadratmeter. Seine Vegetation produziert jährlich bis zu 135.000 Tonnen Sauerstoff. Unzählige Pflanzen und Tiere haben hier ihren Lebensraum. Biotope sollen sterben – ausgerechnet für den Klimaschutz!

Fast ein Jahrhundert lang wurde der Berliner Stadtwald behutsam renaturiert. Der Boden ist dicht mit Kiefern, Eichen, Buchen, Linden, Ahornen, Birken bestanden. Seeadler, Schwarzmilan, Habichte, Wespenbussard, seltene Fledermausarten wie der Große Abendsegler haben hier ihr Zuhause – dazu vielfältige Insekten und Kleinstlebewesen. Farne, Kräuter und Totholz sind zu einem Dickicht verwachsen. Wegen seiner Naturbelassenheit wurde der Grunewald 2015 zum „Waldgebiet des Jahres“ gekrönt.

Dort, wo jetzt Wald steht, soll demnächst abgeholzt und zubetoniert werden. Im Grunewald und an weiteren sieben Standorten in Berlin sind Flächen mit Windrädern geplant. Seit dem 10. Juni läuft dafür die Bürgerbeteiligung.

Hintergrund: Um die sogenannten Klimaschutzziele zu erreichen, beschloss die Ampel-Regierung 2022, dass 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen sollen. Berlin wurde verpflichtet, bis Ende 2027 einen Anteil von 0,25 und bis Ende 2032 einen Anteil von insgesamt 0,5 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen (etwa 446 Hektar).

Dafür hat der Senat acht Gebiete ausgewählt. „Aufgrund der stadt- und landschaftsräumlichen Situation in Berlin gibt es keine völlig konfliktfreien Flächen, die für Windenergie ausgewiesen werden können“, so eine Sprecherin der Stadtentwicklungsverwaltung. Waldflächen sind laut Planungsunterlagen eigentlich tabu, aber: „Ein vollständiger Ausschluss aller Waldflächen in Berlin würde jedoch zum Nicht-Erreichen des gesetzlich vorgegebenen Flächenbeitragswertes führen“, heißt es.

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