
SPD-Finanzminister Klingbeil kritisiert gegenüber der Rheinischen Post, dass Frauke Brosius-Gersdorf vor der Sommerpause des Parlaments nicht zur Verfassungsrichterin gewählt wurde. „Wenn wir Absprachen treffen, dann müssen die gelten. Darauf müssen wir uns als SPD verlassen können“, sagte er. Das sei bei der Richterwahl jedoch nicht der Fall gewesen. „Beim Start in die Sommerpause wurden die Erfolge der Koalition dadurch überlagert“.
Damit erhöht der Vizekanzler den Druck auf die Unionsfraktion, Frauke Brosius-Gersdorf doch zuzustimmen. Bereits der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch forderte ein Treffen zwischen der Juraprofessorin und der Union, „um jenseits der aufgeheizten Stimmung eine sachliche Meinungsbildung herbeizuführen“. Er bezeichnete sie als „hervorragende Kandidatin“ (Apollo News berichtete).
Frauke Brosius-Gersdorf selbst hat nun rechtliche Schritte gegen den „Plagiatsjäger“ Stefan Weber eingeleitet. Dieser hatte Anfang der Woche bei Bild den Vorwurf erhoben, dass Teile der Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf von ihrem Mann als „Ghostwriter“ verfasst worden sein könnten. Dazu verwies er auf „gemeinsame Zitierfehler und gemeinsame distinkte Formulierungen“ (mehr dazu hier). Die Anwälte der Juraprofessorin haben Stefan Weber in einem Schreiben, das Welt vorliegt, aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Außerdem soll er die entstandenen Kosten in Höhe von 40.000 Euro bezahlen. Bis zum 13. August hat er Zeit, die Erklärung zu unterschreiben. Die Anwälte verweisen darauf, dass die Tatsache, dass Brosius-Gersdorf frühere Fachaufsätze ihres Mannes, Professor Gersdorf, zitiert habe, nicht als Beweis für ein Ghostwriting dienen könne. Laut der Kanzlei gebe es „nicht einmal einen Mindestbestand an Beweistatsachen, aufgrund derer ein solcher Verdacht aufgestellt werden könnte“.
Darum wirft sie Weber vor, mit der Äußerung dieses Verdachts „grob rechtswidrig“ gehandelt zu haben. Er habe es versäumt, Brosius-Gersdorf mit den Verdachtsmomenten zu konfrontieren, sodass sie sich dazu hätte äußern können. Auch die Äußerung des Verdachts, dass Brosius-Gersdorf bei ihrer eidesstattlichen Erklärung eine falsche Angabe gemacht habe, sei rechtswidrig. Die Unterlassungserklärung fordert Weber auf, beide Aussagen nicht mehr zu tätigen.