Klingbeil missachtet Erlass des Innenministeriums und hisst die Regenbogenfahne

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Während Friedrich Merz die Regenbogenfahne vor dem Kanzleramt gar nicht mehr hissen will, geht Lars Klingbeil auf Konfrontationskurs und setzt sich über eine bestehende Anordnung hinweg. Wie der Tagesspiegel am Donnerstag berichtet, gab es am 28. April eine schriftliche „Klarstellung“ des Innenministeriums zu einer grundlegenden Anordnung der ehemaligen Innenministerin Nancy Faeser.

Faeser hatte im April 2022 angeordnet, dass Regenbogenfahnen am Flaggenmast nur zu speziellen Anlässen gehisst werden dürfen. In der „Klarstellung“ von April heißt es, dass die Regenbogenflagge nur noch einmal im Jahr zu bestimmten Anlässen gehisst werden darf. Zahlreiche Ministerien, darunter auch das Finanzministerium von Klingbeil, hissten die Fahne am Internationalen Tag gegen Homo- Bi- und Transphobie.

Nachdem darüber berichtet wurde, dass die Fahne nur noch an dem einen Tag gehisst wird, kam es gegenüber den SPD-geführten Ministerien zur Kritik. Daraufhin entschied Lars Klingbeil am 4. Juli, die Regenbogenflagge ohne Erlaubnis erneut hissen zu lassen. „Mit der Regenbogenflagge am BMF“ wolle Klingbeil „ein sichtbares Zeichen für Vielfalt und gegen Diskriminierung setzen“, so sein Ministerium gegenüber dem Tagesspiegel.

Anlass sei der „aktuelle Pride Month in Berlin“. Dieser dauert vom 27. Juni bis zum 27. Juli. Wie das Finanzministerium mit dem Verstoß gegen die Anordnung umgeht, ist offen. „Wir haben unseren Antworten von gestern und heute nichts hinzuzufügen“, lässt das BMF gegenüber dem Tagesspiegel mitteilen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat ein Regenbogenbanner an einem Bannerstock in der Gebäudezufahrt aufgehängt.

„Beim Anbringen des Banners handelt es sich nicht um das Setzen einer Flagge an einem Bundesgebäude“, sagt das Amt gegenüber der Zeitung. Weil das Bundesamt für Verfassungsschutz aktuell keinen Präsidenten hat, könnte die Anordnung zum dauerhaften Aufhängen des Banners von den Vizepräsidenten stammen. Zwar hält sich das Amt für Verfassungsschutz, dass die Regenbogenfahne nur einmal jährlich an einem Flaggenmast gehisst werden darf, kann durch das Banner ein anderer Akzent gesetzt werden.

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