
Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von AfD und Linkspartei gegen die geplante Sondersitzung des Bundestags zurückgewiesen. Der Weg für Union, SPD und Grüne, die umfassenden Schuldenpläne von Friedrich Merz durchzusetzen, ist damit grundsätzlich frei. Eine Hintertür zur Verhinderung der Abstimmung gäbe es womöglich jedoch noch. Gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes können ein Drittel der Mitglieder des Bundestages die Einberufung des Parlaments verlangen. Die AfD ruft die Linksfraktion aus diesem Grund nun zur Zusammenarbeit auf.
„Die Fraktionen von AfD und Linkspartei vereinen im neugewählten Bundestag mehr als ein Drittel aller Abgeordneten auf sich“, so einer der parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, gegenüber der Welt. Weiter erklärt er: „Gemeinsam könnten beide Fraktionen daher gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes dafür sorgen, dass der neue Bundestag unverzüglich zusammentreten muss. Dadurch kann verhindert werden, dass der alte und aufgelöste Bundestag über die weitreichenden Schuldenpläne von Union, SPD und Grünen entscheiden kann.“
Stephan Brandner erklärte gegenüber t-online weiter: „Wir versuchen auch mit allen parlamentarischen Mitteln, diesen Irrsinn zu stoppen.“ Hierzu müsse Die Linke aber ihre Ablehnungshaltung gegenüber der AfD wenigstens für einen Moment ablegen. „Deshalb fordern wir die Linken auf, die ideologischen Scheuklappen hier einmal abzulegen und mit uns die Einberufung des neuen Bundestags zu fordern. Gemeinsam hätten wir die für die Einberufung nötige Anzahl von einem Drittel der Abgeordneten im nächsten Bundestag.“
Zu einer Zusammenarbeit zwischen AfD und Linken wird es mutmaßlich dennoch nicht kommen. Die Brandmauer zur AfD stehe fest. Parteichefin Ines Schwerdtner erklärte gegenüber t-online am Freitagabend: „Man hebelt ein demokratisch fragwürdiges Verfahren nicht aus, indem man mit den Feinden der Demokratie zusammenarbeitet. Die Linke steht fest zu dem Grundsatz, niemals mit Faschisten zusammenzuarbeiten.“