
Die Berliner Landesregierung weigert sich weiterhin, die Vornamen der deutschen Messerangreifer von 2023 und 2024 öffentlich zu machen. In der Antwort auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Thorsten Weiß begründet der Senat das Zurückhalten der Namen jetzt damit, dass dies das „Staatswohl“ gefährden könnte.
So sieht die Senatsverwaltung die Gefahr, dass ganze Bevölkerungsgruppen anhand der Vornamen stigmatisiert und pauschal herabgewürdigt würden. In Äußerungen und Beiträgen, insbesondere in sozialen Medien, werde propagiert, dass Angehörige bestimmter Ethnien aufgrund ihrer Herkunft einen stärkeren Hang zu Straftaten hätten. Man könne mit einer Antwort daher nicht mehr sicherstellen, dass Grundrechte wie die Menschenwürde geachtet werden, und verweigere diese deswegen, so die Begründung.
Weiterhin offenbare die Nennung der Vornamen ein hohes Missbrauchsrisiko. Es könne ein Weltbild beworben werden, „wonach Menschen mit Migrationsgeschichte ungeachtet ihrer deutschen Staatsbürgerschaft allenfalls als ‚Passdeutsche‘ bzw. als Deutsche ‚zweiter Klasse‘ anzusehen seien und niemals gleichberechtigte Mitglieder des als Abstammungsgemeinschaft erstandenen deutschen Volkes werden könnten“.
Die Antwort könne ein Weltbild bewerben, „wonach Menschen mit Migrationsgeschichte ungeachtet ihrer deutschen Staatsbürgerschaft allenfalls als ‚Passdeutsche‘ bzw. als Deutsche ‚zweiter Klasse‘ anzusehen seien und niemals gleichberechtigte Mitglieder des als Abstammungsgemeinschaft erstandenen deutschen Volkes werden könnten“. Zudem sehe man die Gefahr, dass ganze Bevölkerungsgruppen anhand der Vornamen stigmatisiert und pauschal herabgewürdigt würden.
Die Senatsverwaltung versucht mit dieser Begründung bereits zum zweiten Mal, einer Anfrage der AfD-Fraktion aus dem Weg zu gehen. Bereits im Mai des vergangenen Jahres hatte der Abgeordnete Marc Vallendar nach den 20 häufigsten Vornamen deutscher Tatverdächtiger bei Messer-Straftaten gefragt. Damals hieß es von Seiten des Berliner Senats, dass eine Auskunft zu der Frage die Persönlichkeitsrechte der Tatverdächtigen verletzen würde.
Demnach bestehe ein hohes Risiko, dass die Tatverdächtigen identifiziert werden können, sowie ein „Risiko von Fehlidentifizierungen“. Das Landesverfassungsgericht erklärte diese Begründung jedoch für unzulässig (Apollo News berichtete). Der Gerichtshof urteilte, dass durch die Nichtbeantwortung das Fragerecht des AfD-Abgeordneten verletzt wurde.
Während eine Auskunft über die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen auch in der zweiten Anfrage ausblieb, gab der Berliner Senat aktuelle Zahlen zu Messerangriffen in der Bundeshauptstadt bekannt. So waren nach Angaben der Landesregierung in den vergangenen drei Monaten rund 83 Prozent der tatverdächtigen Messerangreifer bereits polizeibekannt.
Als Kriminalitätsschwerpunkte identifizierte man vor allem den Berliner Alexanderplatz mit 32 Messer-Vorfällen, gefolgt von der Tempelhofer Vorstadt und dem Zentrum von Wedding mit jeweils 22 Übergriffen. Zudem seien seit Februar bei Messerangriffen 186 Personen leicht und 29 Personen schwer verletzt worden. Drei Auseinandersetzungen endeten demnach tödlich.