
Am Montag äußerte sich der Generalsekretär der SPD, Matthias Miersch, in einer Pressekonferenz zum von Union und SPD geplanten Finanzpaket. Er gab an, dass man zu einem „sehr ausgewogenen Ergebnis“ kommen werde, das Investitionen ermögliche. Gleichzeitig seien Einsparungen im Haushalt möglich. Steuererhöhungen schloss er jedoch nicht aus.
Konkret sagte Miersch: „Das wird sicherlich Aufgabe der Hauptverhandlungsgruppe sein.“ Und weiter: „Aber ich gehe davon aus, dass im Moment jedenfalls niemand die Absicht hat, das gleich ganz nach vorne zu stellen.“ Außerdem sagte er, dass Bürokratieabbau von Bedeutung sei und in dem Bereich schon wichtige Vorarbeit geleistet wurde.
Des Weiteren äußerte er sich zum geplanten Mitgliedervotum über den Koalitionsvertrag. „Man kann noch Mitglied werden. Es ist möglich, dass man dann noch tatsächlich an den Abstimmungen teilnimmt.“ Wer bis Sonntag, den 23. März, 8 Uhr, als Mitglied im Mitgliederverzeichnis stehe, könne über den Koalitionsvertrag mit abstimmen. Miersch wurde von einem Journalisten gefragt, ob er nicht Sorge habe, dass nun viele Menschen in die Partei eintreten, um gegen den Vertrag zu stimmen.
„Ich gehe davon aus, dass niemand die Absicht hat, das gleich ganz nach vorne zu stellen“ – SPD-Generalsekretär Matthias Miersch schließt Steuererhöhungen zur Gegenfinanzierung geplanter Vorhaben nicht aus, verweist aber zugleich auf Einsparungen im Haushalt. pic.twitter.com/06GVAWsu4v
— Bericht aus Berlin (@ARD_BaB) March 17, 2025
Daraufhin sagte er: „Diese Frage von Manipulation, die sehe ich nicht.“ Bereits bei früheren Abstimmungen zu Koalitionsvereinbarungen habe man mit Stichdaten gearbeitet. Er wiederholte seine Aussage, dass man noch Mitglied werden und dann abstimmen könne. „Missbrauch wird man relativ schnell feststellen können.“ Wenn mindestens zwanzig Prozent der Mitglieder abstimmen, sei das Votum gültig.
Miersch sei froh, dass das Thema Klimaneutralität nun in die Verfassung aufgenommen werden soll. Doch das sei nicht neu, weil es eine Grundsatzentscheidung des Verfassungsgerichtes gebe, „aus der ergibt sich, dass die Bundesrepublik Deutschland bis 2045 klimaneutral sein muss, auch unter Generationengerechtigkeitsgesichtspunkten“. Die Festschreibung der Klimaneutralität in der Verfassung sei die „Ergänzung zu dem, was wir verfassungsgerichtlich schon vorgegeben haben“.