„Kommt mit einem kommerziellen Kurier nicht mehr rechtzeitig an“: Konsulat in Sydney suchte Freiwillige zur Übergabe der Wahlunterlagen

vor 2 Monaten

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Die Bundestagswahl hat für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland bereits stattgefunden. Diese Wählergruppe war auf die Briefwahl angewiesen. Zahlreiche Wahlberechtigte, die ihre Stimme abgeben wollten und die erforderlichen Wahlunterlagen angefordert hatten, konnten dennoch letztendlich nicht an der Wahl teilnehmen.

Zudem wurden bei der Versendung der Wahlunterlagen fragwürdige Methoden angewandt. Insbesondere das deutsche Konsulat in Sydney machte in diesem Zusammenhang auf sich aufmerksam. In einer E-Mail an die deutsche Gemeinschaft vor Ort wurde nach freiwilligen Kurieren gesucht. Das Konsulat fragte: „Mit einem kommerziellen Kurier kommt die Post nicht mehr rechtzeitig an. Deshalb brauchen wir Ihre Hilfe.“ Konkret wurde nach Personen gesucht, die am Donnerstagabend von Sydney nach Deutschland fliegen und bereit wären, abgegebene Wahlunterlagen mitzunehmen.

Ob sich tatsächlich eine Person fand, welche die Wahlunterlagen mitnahm oder ob die Stimmen der Auslandsdeutschen definitiv verloren sind, ist unklar. Nicht zuletzt aus verfassungsrechtlicher Perspektive wird dieses Gebaren massiv kritisiert. „Eine Wiederholungswahl wäre dabei das absolut letzte Mittel“, so Kolja Schwartz gegenüber der tagesschau. Dennoch gilt es derzeit als unwahrscheinlich, dass die Bundestagswahl wiederholt werden muss.

Die Kritik an dem aktuellen Vorgehen ist dennoch groß. „Es könnte der Auftrag des Verfassungsgerichts an den Gesetzgeber dabei herauskommen, dafür Sorge zu tragen, dass das Wahlrecht im Ausland auch ausgeübt werden kann“, so der Verfassungsrechtler Ulrich Battis. Auch Bundeswahlleiterin Ruth Brand sieht offenbar Handlungsbedarf auf sich zukommen. „Im Rahmen der Nachbetrachtung der Bundestagswahl wird sicherlich auch eine Einordnung der Möglichkeiten der Wahlteilnahme von Auslandsdeutschen durch die zuständigen Stellen erfolgen“, so Brand.

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