
Bundestags-Vizepräsident Bodo Ramelow (Linke), Ex-Ministerpräsident von Thüringen, hat sich für eine neue deutsche Nationalhymne und eine Abstimmung über die Farben der schwarz-rot-goldenen Deutschland-Flagge ausgesprochen. Er kenne viele Ostdeutsche, die „die Nationalhymne aus vielerlei Gründen nicht mitsingen. Ich würde daher tatsächlich gerne die Kinderhymne von Bertolt Brecht zur Abstimmung stellen“, sagte Ramelow der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“.
Gleichzeitig forderte der Kommunist eine Abstimmung über die Flagge der Bundesrepublik Deutschland. „Ich weiß, dass Schwarz-Rot-Gold die Absage an totalitäre Strukturen ist. Viele fremdeln aber auch mit der Nationalfahne“, sagte Ramelow und führte aus: „Ich würde das alles mit Artikel 146 zur Abstimmung stellen wollen, der ja besagt, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, sobald eine neue Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde.“
Die Kinderhymne von Brecht aus dem Jahr 1950 lautet: „Anmut sparet nicht noch Mühe, Leidenschaft nicht noch Verstand, Daß ein gutes Deutschland blühe, Wie ein andres gutes Land. Daß die Völker nicht erbleichen, Wie vor einer Räuberin, Sondern ihre Hände reichen, Uns wie andern Völkern hin“.
Zuvor hatte sich Ramelow bereits in einem Interview mit dem „stern“ für eine Volksabstimmung über die Verfassung ausgesprochen und dies mit einem „Fremdeln vieler Ostdeutscher“ mit dem bundesrepublikanischen System begründet. 1990 waren die neu gegründeten ostdeutschen Bundesländer nach dem damaligen Artikel 23 des Grundgesetzes der Bundesrepublik beigetreten.
In Artikel 146 heißt es bis heute: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“