
Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat den Klimaschutz zur völkerrechtlichen Pflicht und damit einklagbar gemacht. Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach freut diese Entscheidung sehr. Auf X schreibt er: „Ich begrüße das ausdrücklich. Weil ich nicht im Ansatz glaube, dass ohne die Kraft der Gerichte die Klima-Ziele erreicht werden. Politik versagt zu oft an den eigenen Zielen und die Wissenschaft ist alleine machtlos.“
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Der IGH legte am Mittwoch ein Gutachten vor, in dem festgestellt wurde, dass Staaten völkerrechtlich dazu verpflichtet seien, Klimaschutz zu betreiben und Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen. Zuwiderhandlungen seien demnach völkerrechtswidrig und könnten unter Umständen „rechtliche Konsequenzen“ nach sich ziehen. Den Anstoß zu dem Gutachten gab 2023 der Inselstaat Vanuatu. Laut Vanuatus Klimaminister Regenvanu sei die Klimakrise eine existenzielle Bedrohung für den Inselstaat und andere Inseln. Durch den Meeresspiegelanstieg bestehe die Gefahr, dass die Inseln verschwänden.
Die Richter betonten, dass Staaten verpflichtet seien, „erhebliche Umweltschäden zu verhindern“. Diese Pflicht gelte ausdrücklich auch für das Klimasystem der Erde. Das Gericht verwies dabei auf das Konzept der intergenerationellen Gerechtigkeit und den Schutz der Umwelt „für gegenwärtige und zukünftige Generationen“.
Welche konkreten Entschädigungen geschädigten Staaten zustehen könnten, ließ der Gerichtshof offen. In dem Gutachten heißt es, dies müsse „von Fall zu Fall“ geklärt werden. Als mögliche Formen der Wiedergutmachung werden etwa die Wiederherstellung beschädigter Infrastruktur genannt.