
Seit ihrer Kindheit ist die 74-jährige Münchnerin Rosemarie K. körperlich schwer behindert, sitzt im Rollstuhl, kann ihre Hände aufgrund von Spasmen kaum nutzen. Nun benötigt sie dringend Zahn-Implantate, da sie nicht in der Lage ist, ein Gebiss selbständig einzusetzen und herauszunehmen. Doch anders als 2011, als die Krankenkasse die Kosten noch übernahm, erhält die Rentnerin heute keine Unterstützung mehr – obwohl ihr Zahnarzt die Krankenkasse mehrfach über die Dringlichkeit informierte.
„Für mich ist es menschenunwürdig, dass man einer schwerst behinderten Frau plötzlich einfach so die Türe zumacht und Leistungen verwehrt, die vor einigen Jahren noch übernommen wurden“, sagt Zahnarzt Jean Bouymin. Seine Patientin Rosemarie K. braucht dringend Zahnimplantate im Oberkiefer, kann das Geld dafür schwer aufbringen, da sie seit ihrer Kindheit an einer Lähmung leidet und nie arbeiten konnte. Noch 2011 zahlte die Krankenkasse ihr die Implantate für den Unterkiefer, weil sie als Schwerbehinderte unter eine Sonderregelung fiel.
„Als ich nun mit der Krankenkasse darüber gesprochen habe“, erzählt Bouymin, „sagte man mir, die Dame wohne in einem Pflegeheim, dort könne dann ja ein Pfleger das Einsetzen und Herausnehmen eines Gebisses zu übernehmen.“
2011 übernahm die Kasse noch die Kosten für den notwendigen medizinischen Eingriff.
Bouymins Bedenken: Sollten sich Teile des eingesetzten Gebisses lösen – was durchaus vorkommt – wäre die Frau nicht in der Lage, diese selbst zu entfernen, könnte daran ersticken. Außerdem bedeutet jedes Wegfallen von Einschränkungen ein Stück mehr Freiheit und Würde für die stark eingeschränkte Frau. Sie legte Einspruch ein, doch dieser wurde zurückgewiesen, auch den gewünschten Vorsprech-Termin bei der Kasse erhielt die Rentnerin nicht.
Das Beispiel von Rosemarie K. zeigt eindrucksvoll, wie das bisher hochgelobte deutsche Gesundheitssystem immer mehr erodiert und sich immer weiter vom Solidarprinzip entfernt.
Da ihre Hände und Arme von der Behinderung betroffen sind, kann sich Rosemarie K. ein Gebiss nicht selbständig einsetzen.
Längst geht es nicht mehr nur darum, den wirklich Schwachen und Kranken – zu denen Rosemarie K. zweifelsohne gehört – zu helfen. Denn: Ein wesentlicher Grund für das stetig wachsende Minus bei den Krankenkassen ist, dass diese etwa neun Milliarden Euro für die medizinische Versorgung von Bürgergeldbeziehern zahlen müssen – bei denen die Arbeitsfähigkeit deutlich lascher geprüft wird, als die Krankenkasse das beispielsweise im Fall von Rosemarie K. getan hat. Auch übernehmen die Ämter häufig Zusatz-Leistungen beispielsweise für Zahnersatz.
„Natürlich wird auch Bürgergeldempfängern kein Implantat gezahlt“, erklärt Bouymin. „Trotzdem kann durchaus die Frage stellen, ob es gerecht ist, Frau K. die notwendige Behandlung mit einem Mal zu verweigern – und Menschen, die gerade erst nach Deutschland gekommen sind, und die eigentlich selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen könnten, sämtliche Standard-Leistungen zu gewähren.
Implantate ersetzen fehlende Zähne.
Um die 6000 Euro würden die Implantate für Rosemarie K. insgesamt kosten. „Ich würde ja sogar von den Behandlungskosten absehen“, sagt Bouymin. „Aber dass die Kasse nicht mal einen Teil oder zumindest das Material bezahlt, zeigt, dass es mit unserem Gesundheitssystem bergab geht.“
Mehr NIUS: Beitragsschock für Millionen Versicherte! Krankenkassenbeitrag steigt 2025 um 0,8 Prozentpunkte