Krimineller darf nicht abgeschoben werden – weil Sohn ausländische Chicken Nuggets verschmäht

vor 3 Monaten

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Ein britisches Gericht hat entschieden, dass ein albanischer Straftäter nicht abgeschoben werden darf, weil sein zehnjähriger Sohn eine „Abneigung“ gegen ausländische Chicken Nuggets hat. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es für das Kind „unzumutbar hart“ wäre, mit seinem Vater nach Albanien zurückkehren zu müssen – nicht zuletzt wegen seiner Sensibilität bei bestimmten Nahrungsmitteln. Zuerst hatte der Telegraph berichtet.

Der 39-jährige Albaner Klevis Disha war im Februar 2001 als unbegleiteter Minderjähriger illegal nach Großbritannien eingereist. Unter falschem Namen und mit der Behauptung, aus dem ehemaligen Jugoslawien zu stammen, beantragte er Asyl. Trotz der Ablehnung seines Antrags erhielt er 2007 die britische Staatsbürgerschaft, nachdem ihm zuvor ein dauerhafter Aufenthaltsstatus gewährt worden war.

2017 folgte der Absturz: Disha wurde wegen des Besitzes von 250.000 Pfund Bargeld zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Das Innenministerium ordnete seine Abschiebung nach Albanien an und entzog ihm die britische Staatsbürgerschaft. Disha legte jedoch Berufung ein – mit Erfolg. Ein Richter des Einwanderungstribunals entschied, dass eine Abschiebung die Rechte seines Sohnes verletzen würde.

Besagter Sohn leide laut Aussagen von Bekannten an sensorischen Problemen. Dazu gehörten Empfindlichkeiten gegenüber bestimmten Kleidungsstücken sowie gegenüber spezifischen Lebensmitteln. So soll der Junge jegliche Kooperation verweigern, wenn er mit bestimmtem Essen konfrontiert wird. Seine besonderen Bedürfnisse wurden lediglich von einem angehenden Bildungspsychologen, einem Nachbarn und einem Familienfreund bezeugt – ein formaler medizinischer Nachweis fehlt.

Dennoch entschied das Gericht, dass Dishas Abschiebung für das Kind unzumutbar sei. Ein Richter des höheren Gerichts widersprach dieser Einschätzung jedoch. Besonders die Begründung, dass der Junge „die Art von Chicken Nuggets, die im Ausland erhältlich sind, nicht essen würde“, sei nicht ausreichend, um eine Abschiebung als unzumutbar zu klassifizieren. Das Verfahren wird nun erneut vor einem anderen Richter verhandelt.

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