Landgericht Berlin: Ausschluss von AfD-Abgeordneten aus FC Bundestag rechtswidrig

vor etwa 2 Monaten

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Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der Ausschluss von AfD-Abgeordneten aus dem FC Bundestag nicht rechtens ist, berichtet die Junge Freiheit (JF). Dies wurde am Dienstag verkündet. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Malte Kaufmann, der gemeinsam mit anderen Fraktionsmitgliedern gegen den Beschluss geklagt hatte, bestätigte die Entscheidung gegenüber der JF.

Laut Urteil verstößt der Ausschluss gegen die Vereinssatzung, die festlegt, dass der FC Bundestag eine überparteiliche und interfraktionelle Vereinigung sei. Eine gezielte Ausgrenzung von Vertretern einer bestimmten Fraktion widerspreche diesen Grundsätzen und sei daher ungültig.

Kaufmann zeigte sich erfreut über das Urteil. „Das ist ein wichtiger Sieg der Rechtsstaatlichkeit“, erklärte er. Er betonte, dass die Spieler des FC Bundestag als „Botschafter des gesamten Parlaments“ fungieren und daher alle Fraktionen vertreten sein müssten. Außerdem sei es für die Demokratie von Bedeutung, da die AfD einen erheblichen Teil der Wählerschaft repräsentiere. Er hoffe, dass der Verein nun wieder einen Beitrag zur Überwindung gesellschaftlicher Spaltung leisten könne.

Die Entscheidung des Landgerichts bezieht sich auf einen Beschluss aus dem Jahr 2024, der festlegte, dass keine AfD-Politiker mehr in den Verein aufgenommen werden und bereits aktive Mitglieder nicht mehr für Spiele nominiert werden sollten. Kaufmann hatte diese Regelung bereits damals stark kritisiert.

Besonders scharf kritisierte Kaufmann die Rolle des SPD-Politikers Mahmut Özdemir, der als Vereinsvorsitzender fungiert. „Das Demokratieverständnis des Vorstandes unter der Führung des Vereinsvorsitzenden von der SPD, der nach dem Motto ,Mit dir spiele ich nicht‘ handelt, ist mehr als fragwürdig“, sagte Kaufmann, der bis 2016 der CDU angehörte. Er bezeichnete das Vorgehen als „satzungswidrig“ und als Widerspruch zum Vereinszweck – eine Einschätzung, die nun vom Gericht bestätigt wurde.

Özdemir hatte 2024 erklärt: „Unser Signal ist eindeutig, wir dulden im FC Bundestag keine Mitglieder der AfD, die mit dem Rechtsextremismus paktieren oder das mindestens billigend in Kauf nehmen.“ Er forderte die AfD-Mitglieder auf, sich zwischen ihrer Partei und dem FC Bundestag zu entscheiden. Zudem hatte er behauptet, andere Mannschaften hätten Spiele wegen der AfD-Mitgliedschaft von Vereinsangehörigen abgesagt.

Das Urteil des Landgerichts Berlin stellt nun klar, dass ein derartiger Ausschluss nicht mit der Satzung des Vereins vereinbar ist.

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