Laschet raste mit 97 km/h durch die Stadt – und macht vermeintliche Verfolgung verantwortlich

vor 29 Tagen

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Bildquelle: Apollo News

Der CDU-Politiker Armin Laschet ist innerorts mit 97 km/h geblitzt worden. Ereignet hatte sich der Fall bereits im Juli 2024. Die Bild berichtet nun zuerst darüber. Bereits am Tag nach dem Vorfall soll sich Laschet bei der Polizei gemeldet haben und über den Vorfall berichtet haben – und brachte eine bemerkenswerte Rechtfertigung an.

Laschet argumentierte, dass das hohe Tempo aus einer Verfolgungssituation entstanden sei. Laschet habe unbekannte Männer ein Fahrzeug besteigen sehen, welches ihm für nicht unwesentliche Zeit hinterhergefahren sei. Er habe sich dadurch verfolgt gefühlt, so Laschets Argumentation.

Er habe sich ernsthafte Sorgen gemacht und an einer Ampel versucht, möglichen Verfolgern zu entkommen – und dafür offenbar eine fast doppelt so hohe Geschwindigkeit wie erlaubt in Kauf genommen. Durch sein Tempo sei ebenfalls niemand gefährdet gewesen. Als Grund für die Angst hat der CDU-Politiker auf die vielen Morddrohungen, die er erhalten würde, verwiesen. Die Polizei fand nach Prüfung von Laschets Geschichte keine Ansatzpunkte für eine Verfolgung durch andere Personen und entschied sich gegen ein strafrechtliches Verfahren gegen angebliche Verfolger.

Laschet wurde zur Rechenschaft gezogen: Der ehemalige CDU-Kanzlerkandidat musste als Konsequenz neben zwei Punkten in Flensburg seinen Führerschein für einen Monat abgeben und ein Bußgeld von mehr als 400 Euro zahlen. Eine Strafe, die Laschet, so die Informationen der Bild, nicht akzeptieren wollte. Er legte über seinen Anwalt Einspruch gegen die Strafe ein und verweigerte die Zahlung. Erst als das zuständige Amtsgericht in Aachen für den 16. Mai eine Gerichtsverhandlung ansetzte, zog Laschets Anwalt den Einspruch zurück.

Laschet, dem Ambitionen auf einen Ministerposten in der neuen Regierung nachgesagt werden, äußerte sich gegenüber Bild zu dem Vorfall mit den Worten: „Nachdem die Staatsanwaltschaft die hinter mir fahrenden Personen nicht ermitteln konnte, ist der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bedauerlicherweise nicht mehr zielführend. Ich habe ihn darum zurückgezogen und zahle die Geldbuße. Haken dran.“

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