
Wirtschaftsminister Robert Habeck hat den „Schwachkopf“-Strafantrag, der zur Hausdurchsuchung bei Stefan Niehaus in Burgpreppach in Unterfranken führte, selbst unterschrieben.
Das hat die Staatsanwaltschaft Bamberg auf Anfrage des Journalisten Holger Kreymeier bestätigt. In der Nachricht heißt es:
„Auf Ihre Anfrage hin wird seitens der Staatsanwaltschaft Bamberg bestätigt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung gem. §§ 185, 188 StGB geführt wird. Durch Herrn Habeck wurde Strafantrag gestellt.“
Hier im Wortlaut die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Bamberg! #Schwachkopf #Habeck #TeamHabeck #Hausdurchsuchung pic.twitter.com/9WzW0M0LIb
Im August – also in eben jenem Monat, in dem das Amtsgericht Bamberg den Beschluss zur Durchsuchung von Niehoffs Wohnung ausstellte – wurde bekannt, dass der Wirtschaftsminister seit April 2024 mehr als 700 Anzeigen wegen Hassrede im Netz gestellt hatte.
Habeck ist Kunde der Abmahn-Firma „So Done“ der FDP-Politikerin Franziska Brandmann. Das Geschäftsziel des Unternehmens ist es, das Netz per KI nach „Hass“-Posts zu durchsuchen und zur Anzeige zu bringen.
Stefan Niehoff war im Morgengrauen des 12. November 2024 von Polizisten aus dem Schlaf geklingelt worden – gemeinsam mit seiner Frau und seiner Tochter, die das Down-Syndrom hat.
Sein Vergehen: Er hatte auf X ein Meme retweetet, in dem Bundeswirtschaftsminister Habeck scherzhaft als „Schwachkopf“ bezeichnet wurde.
Die Staatsanwaltschaft Bamberg wertete den Retweet dieses Memes als Volksverhetzung.
Der Beschluss des Amtsgerichts Bamberg, der Niehoff ausgehändigt wurde, ordnet an, dass sämtliche Räume, Nebenräume und Fahrzeuge nach Mobiltelefonen, internetfähigen Endgeräten und digitalen Speichermedien „ohne vorherige Anhörung“ durchsucht und gefundenes beschlagnahmt werden soll.
Die Polizisten der Kriminalpolizeiinspektion Schweinfurt nahmen Niehoffs Tablet mit.
Der Beschluss des Amtsgerichts Bamberg aus August 2024
Auch die Gründe für das harsche Vorgehen gegen den 64-Jährigen werden in dem Dokument angeführt:
„Zu einem gegenwärtig nicht näher eingrenzbaren Zeitpunkt in den Tagen beziehungsweise Wochen vor dem 20.6.2024 veröffentlichte der Beschuldigte unter der Nutzung des Accounts eine Bilddatei, die eine Porträtaufnahme des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck, mit dem an den Werbeauftritt der Fa. Schwarzkopf angelehnten Schriftzug ‚Schwachkopf PROFESSIONAL‘ zeigt, um Robert Habeck generell zu diffamieren und ihm sein Wirken als Mitglied der Bundesregierung zu erschweren.“
Gegenüber NIUS erklärt Niehoff, er habe das Meme, anders als im Beschluss formuliert, nicht selbst hochgeladen, sondern lediglich retweetet – also den Tweet eines anderen weiterverbreitet.
Weiter heißt es in dem Dokument:
„Die Staatsanwaltschaft bejaht das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Dies ist strafbar als gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung gemäß §§ 185,188 Abs. 1,194 StGB.“
Der Einsatz gegen Niehoff fand im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages gegen Hass im Netz statt. Der Einsatz bei Niehoff wurde dem Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität rechts zugeordnet.
Mehr dazu: „Schwachkopf“-Habeck wird als „Politisch motivierte Kriminalität rechts“ eingestuft