Lauterbachs Krankenhausreform vom Bundesrat angenommen

vor 5 Monaten

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Die Krankenhausreform hat den Bundestag passiert. Am Freitag stimmten die Länder über das Prestigeprojekt von Gesundheitsminister Karl Lauterbach ab – obwohl es im Vorfeld Uneinigkeit und Kritik an den Plänen des Bundes gab, konnte der Gesetzesentwurf angenommen werden. Jetzt muss sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrates mit der Reform beschäftigen, anschließend kann das Gesetz auf den Weg gebracht werden.

Der Bundestag hatte dem Entwurf bereits im Oktober zugestimmt, mit dem Ziel, die Reform bereits ab dem 1. Januar 2025 wirksam zu machen. Aus den Ländern gab es dafür Kritik: Die Finanzierungspläne seien noch nicht ausgereift, auf dem Land wird ein desaströses Kliniksterben befürchtet. Diese Zweifel verhallten jedoch am Freitagmorgen.

Zunächst war es jedoch zum Eklat gekommen: Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke wollte den Vermittlungsausschuss anrufen und so die Umsetzung der Reformpläne seines Parteigenossen aufschieben. Woides SPD hat dem BSW bei Koalitionsverhandlungen in Brandenburg zugesagt, alle Kliniken erhallten und finanziell unterstützen zu wollen.

Dagegen sprach sich Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher aus. Die Grüne-Politikerin wollte im Bundesrat gegen die Anrufung des Gremiums argumentieren, weil das Gesetz dadurch erneut im Bundestag eingebracht worden wäre – wo nach dem Ampel-Aus keine Mehrheiten mehr erkennbar sind.

In dieser Zeit könnten wichtige Finanzierungsmaßnahmen für Brandenburgs Krankenhäusern fehlen und zahlreiche Häuser Insolvenz anmelden müssen, meinte die Ministerin. Dafür wurde sie vor der Sitzung von Woidke entlassen und erhielt in der Länderkammer lediglich die Entlassungsurkunde. Eine Mehrheit fand das Vorhaben des SPD-Politikers trotzdem nicht, der Vermittlungsausschuss wurde nicht einberufen.

Vor der Zustimmung für das Gesetz durch die Länder hatte Lauterbach noch vor den Folgen für die Kliniken gewarnt, sollte die Reform nicht angenommen werden. Acht Milliarden Euro könnten den Einrichtungen bundesweit fehlen, so der SPD-Politiker. Die Krankenhausreform sieht eine Reduzierung der Kliniken vor. Lauterbach argumentiert, schon heute würde man nicht in jeder Klinik alle notwendigen Behandlungsangebote erhalten.

Der Anfahrtsweg für geeignete Eingriffe sei deshalb sowieso bereits sehr lang, so der Minister. Stattdessen sollen Kliniken jetzt spezialisiert werden, sodass klar ist, welche Kliniken, welche Angebote auf hohem medizinischem Niveau anbieten. Die Sorge der Länder: vor allem in ländlichen Regionen könnte die Versorgung dadurch drastisch sinken.

Daher implementiere Lauterbach eine Ausnahmeregelung für bedarfsnotwendige Kliniken. Diese könnten im Notfall auch von den Leistungsansprüchen und der Spezialisierung freigestellt werden. Diese Klausel könnte wiederum zur Folge haben, dass zahlreiche Krankenhäuser auf dem Land nicht direkt von den Reformplänen betroffen sind.

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