Lebenslange Haft für den Mannheimer Polizistenmörder

vor etwa 2 Stunden

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Bildquelle: Tichys Einblick

Sulaiman A., der afghanischen und islamistische Messermörder von Mannheim wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart zu lebenslange Haft, mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, verurteilt. Das Oberlandesgericht sieht es als erwiesen an, dass er einen Polizisten hinterrücks ermordet und mehrere Menschen schwer verletzt hat, darunter auch der Michael Stürzenberger, der sich zur Aufgabe gemacht hat, auf die Gefahren des Islamismus hinzuweisen. Wie berechtigt sein Anlegen ist, wurde durch den Mord an dem Polizisten in Mannheim eindrucksvoll bestätigt.

Sulaiman A. hatte sich über Telegram-Chats radikalisiert. Im Prozess hat er dann die Tat gestanden. Er hätte dabei, so der swr, Anzeichen von Reue gezeigt. Aber Anzeichen von Reue ist eben nur eine wohlwollende Umschreibung für keine Reue. In seiner Aussage unterstrich Sulaiman A. auch, dass das Ziel des Angriffs Michael Stürzenberger gewesen sei, ein Vorstandsmitglied der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE), die sich zur Aufgabe gemacht hat, auf die Gefahren des Islamismus hinzuweisen. Sulaiman A. hatte die Auftritte der Bewegung im Netz verfolgt. Über sein Motiv sagte der Angeklagte, es sei der Überfall der Hamas auf Israel gewesen. Danach sei er empfänglich für islamistische Propaganda geworden. Sulaiman A, dessen Asylgesuch abgewiesen worden war, aber dennoch geduldet wurde, gründete danach eine Familie und hat mittlerweile zwei Kinder. Wie er seinen Lebensunterhalt bestritt, wird in der Presse nicht berichtet.

Eine zentrale Frage im Prozess ist und war, die schnelle Radikalisierung von Sulaiman A.. Für die Bundesanwaltschaft ist es erwiesen, dass sich der Angeklagte über Jahre vor der Tat radikalisiert hatte und sich mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) identifizierte. Er habe nicht nur Michael Stürzenberger von der BPE töten wollen, sondern so viele Islamkritiker und „vermeintlich Ungläubige“ wie möglich. Umso unverständlicher, warum, obwohl diese Erkenntnisse offenbar vorlagen, sein Opfer und nicht der spätere Täter vom bayrischen Verfassungsschutz observiert wurde.

Der Täter war, wie so häufig bei solchen Fällen, kein Unbekannter für die Behörden. 2013 hatte er einen Asylantrag gestellt, der als unbegründet abgelehnt worden war. Doch abgeschoben wurde er nicht. Stattdessen blieb er dank eines Abschiebeverbots in Deutschland. Er konnte sich unbehelligt in Telegram-Gruppen, mit IS-Propaganda weiter radikalisieren. Sein Hass auf „Ungläubige“, also auf alles nichtmuslimische, steigerte sich. Aber der bayrische Geheimdienst überwachte den, der auf die Gefahr hinweist, die von solchen Menschen ausgeht.

Das Urteil zeigt damit nicht nur die Schuld eines einzelnen Täters, es entlarvt vor allem das politische und institutionelle Versagen eines Landes, dass nicht mehr zwischen Opfer und Täter unterscheiden kann und will. Statt Islamisten unter Beobachtung zu stellen, kriminalisiert man jene, die vor genau dieser Gefahr warnen. Die eigentliche Gefahr bleibt unberührt, ja wird beschwichtigt, während Warner kriminalisiert werden. Rouven Laur ist nicht nur Opfer eines Fanatikers. Er ist Opfer einer Migrationspolitik, die sich weigert, Realitäten zur Kenntnis zu nehmen. Opfer einer Justiz, die wegsah. Opfer eines Staates, der seine Polizei an der Front des Terrors verheizt, während die politischen Eliten in Berlin sich mit „Brandmauern“ vor denen von ihnen verursachten Problemen verstecken.

Lebenslang für den Attentäter mit späterer Sicherheitsverwahrung ist zunächst ein gerechtes Urteil. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. Sollte es dazu kommen, würde der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen.

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