Lehrer von muslimischen Schülern homophob gemobbt: Bildungssenatorin las dessen Beschwerdebrief nicht

vor 2 Tagen

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Ein homosexueller Lehrer wurde von muslimischen Schülern in Berlin gemobbt und wandte sich deshalb an die Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch – die seinen Brief offenbar aber gar nicht las. Das gab die CDU-Politikerin jetzt zu. Anfang Juni hatte sie im Bildungsausschuss noch behauptet, auf den bereits im Dezember 2024 als Einschreiben und zudem per Mail an die Bildungsabteilung versendeten neunseitigen Brief nicht geantwortet zu haben, weil darin verschiedene Punkte angesprochen wurden, für die unterschiedliche Stellen zuständig seien.

Gegenüber Mitgliedern des Abgeordnetenhauses musste Katharina Günther-Wünsch jetzt aber einlenken: Das Schreiben sei an sie adressiert gewesen, ihr Büro habe es auch im Dezember erhalten, aber gelesen habe sie es erst, nachdem die Berichterstattung über den Fall aufgekommen war. Das geschah im Mai, also etwa fünf Monate, nachdem sich der betroffene Lehrer durch einen Anwalt an die Bildungssenatorin gewandt hatte.

Sie selbst könne als „Person des öffentlichen Lebens“ nicht alle an sie adressierten Schreiben lesen, rechtfertigte Günther-Wünsch. Denn „das Land Berlin hat knapp 50.000 pädagogische Beschäftigte. Es kommen nahezu wöchentlich Briefe in die Bildungsverwaltung, die persönlich adressiert sind. Das Ziel ist es, alle Briefe angemessen, das heißt, sowohl zeitlich wie inhaltlich und fachlich zu beantworten. Dieses wird zu jeder Zeit gewährleistet.“

Unbeantwortet sei der Brief also nicht geblieben: „Es gibt ganz klare Zuständigkeiten, die auch genau in diesem Gesetz hinterlegt sind. Der Beschwerdebrief ist genau an diese Zuständigkeit gegangen“, erklärte die CDU-Politikerin. Von einem „Systemversagen“ könne daher „zu keinem Zeitpunkt die Rede sein“, weil innerhalb von vier Wochen eine Antwort der zuständigen Stelle ausgestellt worden sei.

Der betroffene Lehrer hatte zuvor von einem „Systemversagen“ gesprochen und die Schulleitung der Carl-Bolle-Grundschule, die Schulaufsicht sowie die Bildungsverwaltung scharf kritisiert. In dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt, bezieht sich der Lehrer auf das Beschwerderecht nach Paragraf 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Dort heißt es unter anderem: „Die Beschwerde ist zu prüfen und das Ergebnis der oder dem Beschwerdeführenden mitzuteilen.“

Der seit März für vier Monate krankgeschriebene Lehrer hatte über seinen Anwalt bereits im September den Senat kontaktiert – eine Prüfung ergab jedoch, dass keine Diskriminierung vorliegt. Der Lehrer wiederum berichtete, von muslimischen Schülern homophob angegangen und unter anderem als „eine Familienschande“ und „ekelhaft“ beschimpft worden zu sein.

„Du Schwuler, geh weg von hier. Der Islam ist hier der Chef“, brüllte demnach ein junger Moslem durch die Klasse. Der Lehrer werde „in der Hölle landen“, er sei „eine Schande für den Islam“ lauteten weitere Beleidigungen der Schüler. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung berichteten auch weitere Lehrerinnen von obszönen und ausufernden Gesten, sie sei an der Grundschule außerdem „ständig irgendeiner Gewalt ausgesetzt“, hielt eine Lehrkraft fest.

Laut Günther-Wünsch habe sich die Lage an der Schule – an der 95 Prozent der Schüler einen Migrationshintergrund besitzen – aber in den vergangenen Jahren verbessert. Seit 2021 habe der Senat schließlich die Sozialarbeit ausgebaut und Räume für Teamarbeit für beispielsweise „interkulturelles Leben“ an der Schule eingeführt.

Dass die CDU-Politikerin damit gar nicht verstanden hatte, worum es dem Lehrer gehe, vermutete der dpa zufolge auch der Grünen-Abgeordnete Daniel Wesener. Günther-Wünsch habe „anscheinend maximal die Überschrift gelesen“, meinte der ehemalige Finanzsenator. In der Folge könnte es zu einer absurden Verkettung gekommen sein: Sie habe das neunseitige Schreiben offenbar „fälschlicherweise“ als Beschwerde alleine auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eingestuft und an den dafür zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet – dem in dem Brief jedoch Befangenheit vorgeworfen wurde.

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