Eine Lehrerin ist 15 Jahre, ein Schulleiter 5 Jahre krankgemeldet – bei vollem Gehalt

vor etwa 3 Stunden

Blog Image
Bildquelle: Tichys Einblick

Vor rund einem Monat hatten wir hier auf TE von dem Fall einer NRW-Studienrätin am Berufskolleg Wesel berichtet, die bei Fortzahlung ihrer vollen Bezüge seit 15 Jahren krankgemeldet ist, ohne dass die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf gehandelt hätte. Erst im November 2024 ordnete die Behörde eine amtsärztliche Untersuchung an. Die Lehrerin verweigerte sich bis zuletzt einer solchen Untersuchung und ging mit einer Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf dagegen vor. Letzteres verwarf die Klage im Januar 2025, wogegen die Lehrerin wiederum vor dem Oberverwaltungsgericht klagte.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte indes das Urteil des Verwaltungsgerichts im August 2025 als „unanfechtbar“ und rügte die Bezirksregierung, die „zu spät“ tätig geworden sei. Die OVG-Richter sprachen von „jahrelanger Untätigkeit“ des Dienstherrn. Mittlerweile laufen zwei Disziplinarverfahren: eines gegen die Lehrerin selbst, eines gegen den zuständigen Mitarbeiter in der Bezirksregierung.

Und nun ein ähnlicher Fall in NRW – und wieder in Wesel: Der Direktor des Emmericher Gymnasiums fehlt seit fünf Jahren krankheitsbedingt. Auf dem Papier wird der Pädagoge seit eineinhalb Jahren auch als Schulleiter am Weseler Andreas-Vesalius-Gymnasium geführt. Der Kreis Wesel gehört übrigens auch in die Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf.

Konkret: Der Schulleiter des Emmericher Willibrord-Gymnasiums hat dieses Amt formell seit März 2019 inne; vor eineinhalb Jahren wurde er als Direktor an das Andreas-Vesalius-Gymnasium in Wesel abgeordnet. Nun das Unerklärliche: Der Schulleiter ist seit fünf Jahren krankgeschrieben. Am Gymnasium in der Kreisstadt soll er noch nie erschienen sein.

Der Emmericher Schulleiter, der mittlerweile schon über 60 Jahre alt ist, sei laut Bezirksregierung mehrfach amtsärztlich untersucht worden. Dass er als Schulleiter an das Gymnasium in Wesel abgeordnet wurde, sei mit dem Ziel passiert, „die Genesung des Schulleiters zu unterstützen und durch einen wohnortnäheren Einsatz eine Wiedereingliederung zu ermöglichen“. Zum Dienstantritt der neuen Position ist es aber nicht gekommen. Um das Fehlen des Schulleiters aufzufangen, wurden schließlich an beiden Schulen in Emmerich und Wesel kommissarische Leitungen eingesetzt.

Laut Düsseldorfer Bezirksregierung seien die beiden Fälle aber nicht vergleichbar. „Die Bezirksregierung hat den Fall von Beginn an aktiv bearbeitet. Es wurden mehrfach amtsärztliche Untersuchungen veranlasst, die Ergebnisse sind jeweils in die weiteren Entscheidungen eingeflossen. Das zeigt den wesentlichen Unterschied“, heißt es auf WDR-Anfrage.

Nun ja! Irgendetwas ist da faul in der Verwaltung des schwarz-grün regierten NRW. Es wäre längst an der Zeit gewesen, dass sich Regierungschef Hendrik Wüst (CDU) um die Sache kümmert. Zumal eine Bezirksregierung in die Zuständigkeiten von zwei CDU-Ministern gehört, nämlich der Schulministerin Dorothee Feller und des Innenministers Herbert Reul.

Stattdessen zerbricht man sich in der schwarz-grünen NRW-Koalition den Kopf, wie man das NRW-Beamtengesetz ganz schnell so „vereinfachen“, das heißt hinbiegen könnte, dass nicht nur Eignung, Befähigung und Leistung Auswahlkriterien bei Einstellungen und Beförderungen sein können. TE hat darüber aktuell berichtet.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Tichys Einblick

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Tichys Einblick zu lesen.

Weitere Artikel